Verkehrsstrafen

Artikel 18.1. Vorsätzliche Sperrung der Verkehrskommunikation


Art der StraftatStrafe
1.Vorsätzliche Sperrung von Verkehrsverbindungen durch Schaffung von Hindernissen, Einrichtung von Posten oder auf anderer Weise.174-1450 BYN
(59-488 EUR)
2.Vorsätzliche Sperrung der Verkehrskommunikation durch die Person, die das Fahrzeug am Veranstaltungsort einer Massenveranstaltung führt oder zu einem Notfall führt.174-1450 BYN
(59-488 EUR)


Die Schaffung eines Notfalls in diesem Artikel bedeutet die Handlungen von Verkehrsteilnehmern, die andere Verkehrsteilnehmer dazu zwingen, die Geschwindigkeit oder die Fahrtrichtung zu ändern oder andere Maßnahmen ergreifen, um ihre eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer zu gefährden, sowie bei verursachten Schäden an einem anderen Fahrzeug oder Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer.

Artikel 18.8. Verstoß gegen die Regeln für die Nutzung eines Fahrzeugs

Art der StraftatStrafe
1.Werfen von Müll oder anderen Gegenständen aus dem Fahrzeug.29-58 BYN
(10-20 EUR)
2.Fahrzeugtüren während der Fahrt öffnen.58-290 BYN
(20-98 EUR)


Ein diesen Artikeln bezeichnetes Fahrzeug ist ein kraftbetriebenes Fahrzeug oder ein Anhänger, das für die Beförderung auf der Straße und für die Beförderung von Personen, Fracht oder darauf installierter Ausrüstung bestimmt ist, sowie des Chassis des Fahrzeugs oder eines selbstfahrenden Autos.

Artikel 18.10. Verstoß gegen die Regeln für das Befahren eines Bahnübergangs

Art der StraftatStrafe
1.Verstoß gegen die Regeln für das Befahren eines Bahnübergangs58-116 BYN
(20-39 EUR)


Artikel 18.11. Verstoß gegen die Vorschriften zum Betreiben eines Fahrzeugs

Art der StraftatStrafe
1.Fahren eines Fahrzeugs mit Störungen des Bremssystems, der Lenkung, der Kupplungsvorrichtung, der Scheibenwischer (bei Niederschlag) oder mit unbeleuchteten Scheinwerfern oder Rücklichtern (bei Nacht und bei schlechten Sichtverhältnissen).29-87 BYN
(10-29 EUR)
2.Führen eines Fahrzeugs mit Funktionsstörungen, mit Ausnahme der in Punkt 1 dieses Artikels genannten Funktionsstörungen, oder unter Nichtbeachtung der Bedingungen, unter denen die Straßenverkehrsordnung die Teilnahme am Straßenverkehr verbietet.29 BYN
(10 EUR)
3.Führen eines Fahrzeugs durch einen nicht angeschnallten Fahrer, Beförderung von nicht angeschnallten Passagieren, wenn die Konstruktion des Fahrzeugs Sicherheitsgurte vorsieht, sowie das Fahren eines Motorrads, Mopeds oder Mitnahme von Passagieren ohne Motorradhelm oder mit nicht befestigten Motorradhelmen.29 BYN
(10 EUR)
4.Führen eines Fahrzeugs für das keine Zulassung zur Teilnahme am Straßenverkehr erteilt wurde, wenn der Eigentümer des Fahrzeugs eine natürliche Person ist.87 BYN
(29 EUR)
5.Betrieb eines Fahrzeugs im Straßenverkehr, für das keine Zulassung zur Teilnahme am Straßenverkehr erteilt wurde, wenn der Eigentümer eines des Fahrzeugs eine juristische Person oder ein Einzelunternehmer ist.290 BYN
(98 EUR)
6.Führen eines Fahrzeugs mit wissentlich verstecktem, gefälschtem oder anderweitig verändertem Kennzeichen (Nummernschild), Karosserie- oder Fahrgestell-Identifikationsnummer oder ohne zugewiesenes Kennzeichen.290-580 BYN
(98-195 EUR)
7.Das Führen eines Fahrzeugs mit einem unleserlichen oder nicht serienmäßigen Kennzeichen (Nummernschilds), welches für die Einhaltung der Anforderungen und der technischen Vorschriften der Zoll- und Eurasischen Wirtschaftsunion zwingend erforderlich ist.58 BYN
(20 EUR)
8.Die in den Teilen 1-4 dieses Artikels vorgesehenen Maßnahmen, die innerhalb eines Jahres nach Verhängung einer Verkehrsstrafe für dieselben Verstöße wiederholt begangen wurden.58-145 BYN
(20-49 EUR)


Das Kennzeichen eines Fahrzeugs wird als nicht normgerecht anerkannt, wenn es den Anforderungen der technischen Regulierungsgesetze im Bereich der technischen Regulierung und Normung nicht entspricht. Die Ausführung von Kennzeichen muss deren Ablesung tagsüber bei klarem Wetter aus einer Entfernung von mindestens 40 Metern gewährleisten.

Artikel 18.12. Überschreiten von Geschwindigkeitsbegrenzungen

Art der StraftatStrafe
1.Überschreiten der festgelegten Geschwindigkeit von 10 bis 20 Stundenkilometer.29 BYN
(10 EUR)
2.Überschreiten der festgelegten Geschwindigkeit von 20 bis 30 Stundenkilometer.29-87 BYN
(10-29 EUR)
3.Überschreiten der festgelegten Geschwindigkeit von 30 bis 40 Stundenkilometer.87-290 BYN
(29-98 EUR)
4.Überschreiten der festgelegten Geschwindigkeitsbegrenzung um 40 oder mehr Stundenkilometer.232-348 BYN
(78-117 EUR)
5.Die in den Punkten 2-4 dieses Artikels vorgesehenen Maßnahmen, die innerhalb eines Jahres nach Verhängung einer Verkehrsstrafe für dieselben Verstöße wiederholt begangen wurden.145-435 BYN
(49-146 EUR)
oder Entzug der Fahrerlaubnis für bis zu 1 Jahr


Artikel 18.13. Nichteinhaltung der Anforderungen von Verkehrskontrollsignalen, Verstoß gegen die Vorschriften für die Personenbeförderung oder andere Verkehrsregeln

Art der StraftatStrafe
1.Nichtbeachtung der Vorschriften von Signalen, Anweisungen einer Ampel oder eines bevollmächtigten Beamten.29-145 BYN
(10-49 EUR)
2.Verstoß gegen die Vorschriften für den Verkehr von Fahrzeugen in Wohngebieten.87 BYN
(29 EUR)
3.Verstoß gegen die Regeln für das Fahren auf einer Autobahn, die Verwendung von externen Lichtgeräten oder Tonsignalen, das Abschleppen von Fahrzeugen sowie die Verletzung der Regeln für die Verwendung von Notsignalisierungen und eines Notstoppzeichens.87 BYN
(29 EUR)
4.Verstoß gegen die Regeln für die Verwendung von Tonsignalen am Veranstaltungsort einer Massenveranstaltung.290 BYN
(98 EUR)
mit oder ohne Entzug der Fahrerlaubnis bis zu 1 Jahr
5.Verstoß gegen die Regeln für die Nutzung von Funk- und Telefongesprächen während der Fahrt (ausgenommen Fahrer von Einsatzfahrzeugen).58 BYN
(20 EUR)
6.Verstoß gegen die Vorschriften für die Beförderung von Personen oder Gütern.116 BYN
(39 EUR)
7.Verstöße gegen die Vorschriften für das Auffinden von Fahrzeugen auf der Fahrbahn sowie das Versäumnis der das Fahrzeug führenden Person, einem Streckenfahrzeug, Fußgängern, oder anderen Verkehrsteilnehmern dadurch einen Bewegungsvorteil zu verschaffen.29-145 BYN
(10-49 EUR)
8.Nichteinhaltung der Vorschriften von Verkehrszeichen oder Markierungen (außer beim Einfahren in die Gegenfahrbahn) oder Verstoß gegen die Regeln zum Rangieren oder Durchfahren von Kreuzungen.29-145 BYN
(10-49 EUR)
9.Verstoß gegen die Überholregeln oder das Betreten der Gegenfahrbahn, wenn dies durch die Verkehrsregeln verboten ist.58-290 BYN
(20-98 EUR)
mit oder ohne Entzug der Fahrerlaubnis für bis zu 1 Jahr
10.Nichteinhaltung der Verkehrsregeln um die ungehinderte Durchfahrt des Einsatzfahrzeugs zu gewährleisten.58-290 BYN
(20-98 EUR)
mit oder ohne Entzug der Fahrerlaubis bis zu 1 Jahr
11.Fahren eines Motorrads, eines Mopeds auf einem Fahrrads, bei denen die Person das Lenkrad nicht hält oder die Füße nicht auf den Pedalen hält.145-290 BYN
(49-98 EUR)
mit oder ohne Entzug der Fahrerlaubnis bis zu 6 Monate
12.Verstöße gegen die Verkehrsregeln die zur Entstehung einer Notfallsituation führen.145-580 BYN
(49-195 EUR)
mit oder ohne Entzug der Fahrerlaubnis für bis zu 2 Jahre
13.Nichtbefolgung der Vorschriften von Signalen, Anweisungen einer Ampel oder eines Verkehrsleiters, außer in den Fällen gemäß Artikel 18.10, oder wiederholte Verletzung der Regeln für das Überqueren von Kreuzungen innerhalb von ein Jahr nach Verhängung einer Verkehrsstrafe.87-290 BYN
(29-98 EUR)
14.Die in den Teilen 5-7 diesen Artikels vorgesehenen Maßnahmen, die innerhalb eines Jahres nach der Verhängung einer Verkehrsstrafe für die gleichen Verstöße wiederholt begangen wurden.58-232 BYN
(20-78 EUR)


Artikel 18.15. Führen eines Fahrzeugs durch eine betrunkene Person, Übertragung der Kontrolle über ein Fahrzeug an eine solche Person oder Verweigerung einer Inspektion (Untersuchung)

Art der StraftatStrafe
1.Führen eines Fahrzeugs durch eine betrunkene Person bei Anwesenheit von absolutem Ethylalkohol im Blut oder der ausgeatmeten Luft in einer Konzentration von bis zu 0,8 ppm oder bei Vorhandensein von absoluten Ethylalkoholdämpfen in einer Konzentration von bis zu 380 Mikrogramm pro Liter Ausatemluft.2900 BYN
(976 EUR)
mit Entzug der Fahrerlaubnis für 3 Jahre
2.Führen eines Fahrzeugs durch eine betrunkene Person, die durch absoluten Ethylalkohol im Blut oder in der Ausatemluft in einer Konzentration von mehr als 0,8 ppm oder ausgeatmeten Luft von absolutem Ethylalkohol mit einer Konzentration von mehr als 380 Mikrogramm pro Liter oder in einem Zustand, der durch den Konsum von Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen, deren Analoga, giftigen oder anderen berauschenden Substanzen verursacht wurde, sowie Verweigerung einer Kontrolle (Untersuchung) gemäß dem festgelegten Verfahren zur Feststellung des Alkoholzustands oder ein Zustand, der durch den Konsum von Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen, deren Analoga, giftigen oder anderen berauschenden Substanzen verursacht wird.5800 BYN
(1953 EUR)
mit Entzug der Fahrerlaubnis für 5 Jahre
3.Übertragung zum Führens eines Fahrzeugs an eine Person die betrunken ist oder sich in einem Zustand befindet, der durch den Konsum von Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen, deren Analoga, giftigen oder anderen berauschenden Substanzen verursacht wurde.1450-2900 BYR
(488-976 EUR)
mit Entzug der Fahrerlaubnis für 3 Jahre
4.Der Konsum von alkoholischen, alkoholarmen Getränken oder Bier, Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen, deren Analoga, giftigen oder anderen berauschenden Substanzen durch den Fahrer, nachdem ein Mitarbeiter der Organe für innere Angelegenheiten ein Signal zum Anhalten des Fahrzeugs gegeben hat oder nach einem Verkehrsunfall, bevor er die Prüfung (Untersuchung) zur Feststellung des Zustands einer Alkoholvergiftung oder eines Zustands, der durch den Konsum von Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen, deren Analoga, giftigen oder anderen berauschenden Substanzen verursacht wird, besteht.5800 BYN
(1953 EUR)
mit Entzug der Fahrerlaubnis für 5 Jahre


Bei wiederholten führen eines Fahrzeuges im betrunkenen Zustand kann dies zu einer Strafe von 18000 BYN (5780 EUR), einer Konfiszierung des Fahrzeugs und einer Freiheitsstrafe von 2-3 Jahren bzw. bei wiederholten führen eines Fahrzeuges im betrunkenen Zustands und einem Unfall mit Todesfolge sogar bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe führen!

Artikel 18.16. Verstoß gegen die Verkehrsregeln, leichte Körperverletzung des Opfers und verlassen des Verkehrsunfalls (Unfallflucht)

Art der StraftatStrafe
1.Verstöße gegen die Verkehrsregeln was zu einer leichten Körperverletzung des Opfers führt.58-870 BYN
(20-293 EUR)
oder Entzug der Fahrerlaubnis für bis zu 2 Jahre
2.Verlassen des Ortes eines Verkehrsunfalls durch den Fahrer (Unfallflucht).145-725 BYN
(49-244 EUR)
oder Entzug der Fahrerlaubnis für bis zu 2 Jahre


Artikel 18.17. Nichteinhaltung der Verpflichtung zum Anhalten eines Fahrzeugs

Art der StraftatStrafe
1.Nichtbeachtung der Aufforderung das Fahrzeug anzuhalten.58-232 BYN
(20-78 EUR)
2.Nichtbefolgung der wiederholten Aufforderungen das Fahrzeug anzuhalten.87-290 BYN
(29-98 EUR)
oder Entzug der Fahrerlaubnis bis zu 6 Monate
3.Die in Teil 2 dieses Artikels vorgesehene Handlung, die zur Verfolgung einer Person zur Folge hat.870-1450 BYN
(293-488 EUR)
mit oder ohne Entzug der Fahrerlaubnis für bis zu 2 Jahre


1. Die Verpflichtung eines Mitarbeiters für innere Angelegenheiten, ein Fahrzeug anzuhalten, muss der Straßenverkehrsordnung entsprechen.

2. Verfolgung in Teil 3 dieses Artikels bedeutet die Verfolgung durch Mitarbeiter für innere Angelegenheiten auf einem betriebsbereiten Fahrzeug mit eingeschalteten Blinklichtern (Leuchtfeuer) in blauer oder blauer und roter Farbe des Fahrzeugs, welcher sich nicht daran hält die rechtmäßig wiederholten und offensichtlichen Aufforderungen das Fahrzeug anzuhalten. Gleichzeitig werden andere Verkehrsteilnehmer durch ein spezielles Tonsignal über die Notwendigkeit erhöhter Aufmerksamkeit und Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen informiert.

Artikel 18.18. Verstoß gegen die Regeln zum Anhalten und Parken eines Fahrzeugs sowie gegen andere Verkehrsregeln

Art der StraftatStrafe
1.Anhalten oder Parken eines Fahrzeugs unter Verstoß gegen die Verkehrsregeln.29 BYN
(10 EUR)
2.Unrechtmäßiges Parken eines Fahrzeugs an einem Ort, der zum Abstellen von Fahrzeugen von Behinderten bestimmt ist.58 BYN
(20 EUR)
3.Anhalten oder Parken eines LKWs, Busses, Traktors, Motorrädern oder Anhänger unter Verstoß gegen die Verkehrsregeln.145 BYN
(49 EUR)
4.Die in Teil 3 dieses Artikels vorgesehenen Maßnahmen, die innerhalb eines Jahres nach der Verhängung einer Verkehrsstrafe für dieselben Verstöße wiederholt begangen wurden.290 BYN
(98 EUR)
5.Verletzung anderer Verkehrsregeln durch eine Person, außer bei Verstößen gemäß den Artikeln 18.10-18.15, 18.17, 18.19 und den Teilen 1-4 dieses Artikels.14,50 BYN
(5 EUR)


Artikel 18.19. Betreiben eines Fahrzeugs im Straßenverkehr ohne obligatorischen Haftpflichtversicherungsvertrag

Art der StraftatStrafe
1.Führen eines Fahrzeugs, für das sein Besitzer keinen Vertrag über eine obligatorische Haftpflichtversicherung der Fahrzeugbesitzer abgeschlossen hat, wenn der Besitzer (Eigentümer) eines solchen Fahrzeugs eine natürliche Person ist, mit Ausnahme der Fälle, die in Teil 5 dieses Artikels vorgesehen sind.29-87 BYN
(10-29 EUR)
2.Betrieb eines Fahrzeugs im Straßenverkehr, für das sein Halter keinen Vertrag über die obligatorische Haftpflichtversicherung der Fahrzeughalter abgeschlossen hat, wenn der Eigentümer eines solchen Fahrzeugs eine juristische Person oder ein Einzelunternehmer ist, mit Ausnahme der Fälle, die in Teil 5 dieses Artikels vorgesehen sind.290-435 BYN
(98-146 EUR)
3.Die in Punk 1 diesen Artikels vorgesehenen Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall.145-290 BYN
(49-98 EUR)
4.Die in Punkt 2 diesen Artikels vorgesehenen Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall435-725 BYN
(146-244 EUR)
5.Teilnahme am Straßenverkehr in der Republik Belarus eines außerhalb seiner Grenzen zugelassenen Fahrzeugs ohne obligatorischen Haftpflichtversicherungsvertrag des Fahrzeugbesitzers, der auf dem Territorium der Republik Belarus gültig ist.290-580 BYN
(98-195 EUR)


Artikel 18.20. Verstoß gegen die Verkehrsregeln durch einen Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer oder Verweigerung einer Kontrolle (Untersuchung)

Art der StraftatStrafe
1.Verstöße gegen die Verkehrsregeln durch einen Fußgänger oder eine Person die ein Fahrrad oder ein Pferdefuhrwerk fährt oder eine Person die am Straßenverkehr teilnimmt und kein Fahrzeug führt.29-87 BYN
(10-29 EUR)
2.Verstöße gegen die Verkehrsregeln durch in Punkt 1 diesen Artikels genannte Personen, die sich im Zustand einer Alkoholvergiftung oder in einem Zustand, der durch den Konsum von Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen, deren Analoga, giftigen oder anderen berauschenden Substanzen verursacht wurde, begangen haben, sowie der Verweigerung sich einer Kontrolle (Untersuchung) nach dem festgelegten Verfahren zu unterziehen, der zum Gegenstand der Feststellung des Zustands einer Alkoholvergiftung oder eines Zustands führt, der durch den Konsum von Betäubungsmitteln, psychotropen, giftigen oder anderen berauschenden Substanzen verursacht wurde.87-145 BYN
(29-49 EUR)
3.Verstöße gegen die Verkehrsregeln durch die in den Punkten 1 und 2 diesen Artikels, wodurch eine Notfallsituation entsteht.87- 232 BYN
(29-78 EUR)
4.Verstöße gegen die Verkehrsregeln durch die in den Punkten 1 und 2 diesen Artikels, die eine leichte Körperverletzung des Opfers zur Folge hat, sowie das das Verlassen des Ortes eines Verkehrsunfalls (Unfallflucht), an dem sie beteiligt sind.145-580 BYN
(49-195 EUR)


Artikel 18.21. Teilnahme am Straßenverkehr eines Fahrzeugs mit Funktionsstörungen

Art der StraftatStrafe
1.Die Teilnahme am Straßenverkehr durch eine Person, die für den technischen Zustand oder Betrieb von Fahrzeugen verantwortlich ist, ein Fahrzeug mit Funktionsstörungen bei dem die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt ist oder ohne entsprechende Genehmigung umgebaut wurde oder für die keine Erlaubnis zur Teilnahme am Straßenverkehr erteilt wurde.116-174 BYN
(39-59 EUR)


Artikel 18.22. Führen eines Fahrzeugs durch einen Fahrer im Rauschzustand

Art der StraftatStrafe
1.Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs durch eine für den technischen Zustand oder den Betrieb von Fahrzeugen verantwortliche Person, der sich in einem Zustand einer Alkoholvergiftung befindet oder durch den Konsum von Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen, deren Analoga, giftigen oder anderen berauschenden Substanzen verursacht wird, oder ein Fahrer der bei einer Inspektion oder Kontrolle die vorgeschriebenen Rechtsvorschriften nicht erfüllt hat, oder eine Person die nicht zum Führen eines Fahrzeugs berechtigt ist.232-1305 BYN
(78-439 EUR)
2.Die in den Punkt 1 diesen Artikels vorgesehenen Maßnahmen, die innerhalb eines Jahres nach der Verhängung einer Verkehrsstrafe für die gleichen Verstöße wiederholt begangen wurden.
435-1450 BYN
(146-488 EUR)


Artikel 18.23. Verstoß gegen das festgelegte Arbeits- und Ruhesystem und die Anforderungen an seine Bilanzierung bei der Durchführung des Straßenverkehrs

Art der StraftatStrafe
1.Durchführung des grenzüberschreitenden Straßentransports ohne Kontrollgerät (Fahrtenschreiber) oder ohne Verwendung von Registrierungsblättern (Tachogrammen) oder einer Fahrerkarte oder mit einer an eine andere Person ausgestellten Fahrerkarte oder mit einem Gerät das zu einer Verzerrung oder einem Datenverlust führen kann, die Arbeits- und Ruhezeiten des Fahrers sowie das Versäumnis des Fahrers, eine solche Beförderung durchzuführen, Informationen über die Arbeits- und Ruhezeiten für den gesetzlich festgelegten Zeitraum des Fahrers führt.870-1450 BYN
(293-488 EUR)
2.Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften für die Verwendung eines Kontrollgeräts (Fahrtenschreiber), der zu einer Verzerrung oder einem Verlust von Daten über die Arbeits- und Ruhezeiten des Fahrers führen kann, mit Ausnahme der Fälle gemäß Punkt 1 diesen Artikels.145-290 BYN
(49-98 EUR)
3.Verstoß des Fahrers gegen das festgelegte Arbeits- und Ruhesystem bei der Durchführung von Straßentransporten.145-725 BYN
(49-244 EUR)
4.Verstoß gegen die gesetzlich vorgesehenen Bedingungen für die Übertragung von Informationen vom Kontrollgerät (Fahrtenschreiber) oder der Fahrerkarte an die Soft- und Hardware oder die Bedingungen für die Speicherung von Informationen über die Arbeits- und Ruhezeiten des Fahrers.58-145 BYN
(20-49 EUR)


Artikel 18.24. Einschränkung der Fahr- und Nutzungsrechte eines Fahrzeugs und dessen Betrieb

Art der StraftatStrafe
1.Anwendung auf Halter und Fahrer von Fahrzeugen, sonstigen Verkehrsteilnehmern gesetzlich nicht vorgesehene Maßnahmen zur Einschränkung der Fahr-, Nutzungs- und Betriebsrechte (Räder blockieren, Kennzeichen entfernen, obligatorische Verweisung auf das Bestehen von Prüfungen in Theorie und Praxis, die eine Fahrerlaubnis nach dem festgelegten Verfahren erhalten haben) sowie sonstige rechtswidrige Einschränkung der Rechte, ein Fahrzeug zu führen, zu benutzen oder zu betreiben.435-580 BYN
(146-195 EUR)


Artikel 18.25. Verstoß gegen die Anforderungen der Gesetzgebung im Bereich der Beförderung gefährlicher Güter, Stoffe und Gegenstände

Art der StraftatStrafe
1.Verletzung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen für die Beförderung gefährlicher Güter durch eine Person, die ein Fahrzeug zur Beförderung gefährlicher Güter führt.14,50-145 BYN
(5-49 EUR)
2.Verletzung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen bei der Beförderung gefährlicher Güter durch einen Beamten des Gegenstandes der Gefahrgutbeförderung.29-290 BYN
(10-98 EUR)
3.Beförderung im Handgepäck oder Aufgabegepäck von Stoffen und Gegenständen, die für die Beförderung im Bahn-, Luft-, Wasser-, Kraftfahrzeug- und sonstigen Verkehr verboten sind, sowie die Abgabe gefährlicher Stoffe oder Gegenstände in den Lagerraum eines Transportunternehmens.14,50-145 BYN
(5-49 EUR)


Artikel 18.29. Beschädigung oder Verschmutzung einer Straße oder einer anderen Straßenstruktur

Art der StraftatStrafe
1.Beschädigung, Verschmutzung oder Blockierung einer Straße, eines Weges, eines Bahnübergangs, eines anderen Straßenbaus oder einer technischen Verkehrssteuerung sowie Be- und Entladen von Gütern auf der Fahrbahn.58-145 BYN
(20-49 EUR)


Artikel 18.36. Durchführung von internationalen Straßentransporten ohne Genehmigung oder Führen eines Fahrzeugs ohne internationales technisches Prüfzeugnis

Art der StraftatStrafe
1.Durchführung durch den Fahrer eines Fahrzeugs eines ausländischen Beförderers, internationale Straßenbeförderung von Personen oder Gütern durch das Territorium der Republik Belarus ohne Genehmigung zur Durchführung dieser Beförderung, wenn eine solche Genehmigung gemäß den Rechtsvorschriften erforderlich ist.580-1450 BYN
(195-488 EUR)
2.Führen eines Fahrzeugs im Besitz eines ausländischen Verkehrsunternehmens, der keine gültige internationale Fahrzeugprüfbescheinigung oder ein gleichwertiges Dokument besitzt, wenn das Vorhandensein einer solchen Bescheinigung oder eines solchen Dokuments gemäß dem Gesetz vorgeschrieben ist.290-870 BYN
(98-293 EUR)


Artikel 18.37. Verstoß gegen das Verfahren zur Teilnahme am Straßenverkehr von schweren und (oder) großen Fahrzeugen

Art der StraftatStrafe
1.Führen eines schweren und (oder) großen Fahrzeugs ohne eine in gesetzlich vorgeschriebener Weise erteilte Sondergenehmigung oder unter Verstoß gegen die in einer solchen Genehmigung festgelegten Bedingungen oder abweichend von der in dieser Genehmigung festgelegten Strecke sowie die Zulassung solcher Fahrzeug an der Straßenbewegung durch seinen Besitzer (Eigentümer) ohne besondere Erlaubnis, die in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise erteilt wurde, oder unter Verstoß gegen die in einer solchen Erlaubnis festgelegten Bedingungen teilnehmen darf.145-1450 BYN
(49-488 EUR)