Überblick: Neue Gesetze ab dem 1. Januar 2026
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Foto: Pixabay (Symbolbild)
1. Laubentsorgung
Gemäß Beschluss Nr. 31 des Ministerrats "Über die kommunale Abfallwirtschaft" wird kommunaler Abfall gemäß den Anforderungen des Technischen Kodex für etablierte Verfahren (TKP 17.11-08-2024 „Umweltschutz und Naturschutz. Technische Anforderungen an die kommunale Abfallwirtschaft“) behandelt. Dies bedeutet, dass er wie anderer Haushaltsabfall nur nach genehmigten Verfahren und nicht dem Zufall entsorgt werden darf. Grundstückseigentümer müssen also ihre Pflanzenabfälle wie folgt entsorgen :
- Kompost
- Die Entfernung erfolgt im Rahmen einer separaten Dienstleistung
- Pflanzenabfälle dürfen nicht in die Recyclingtonnen geworfen werden!
- Das Verbrennen von Laub im Garten verstößt gegen Hygiene- und Brandschutzbestimmungen und ist verboten!
Ein Verstoß wird mit einer Geldbuße von bis zu 30 Basiseinheiten (bis zu 1.260 BYN) geahndet. - Das entladen von Laub, einschließlich organischer Abfälle, im Wald ist verboten!
Ein Verstoß wird mit einer Geldbuße von bis zu 10 Basiseinheiten (bis zu 420 BYN) geahndet.
2. Steuern
Ausweitung der Einkommensteuer
Dem neuen Gesetzesentwurf (Absatz 8, Artikel 214 der Abgabenordnung) zufolge soll die Grenze für die Besteuerung mit einem Satz von 25 % im Jahr 2026 von 220.000 auf 350.000 BYN angehoben werden. Für ein Jahreseinkommen von über 600.000 BYN beträgt der Steuersatz 40 %. Doch auch für Selbstständige wird eine Mindeststeuer eingeführt (etwa 45 BYN pro Monat) und das auch selbst dann wenn das Einkommen im Monat bei null liegt. Der Gesetzesentwurf sieht außerdem vor, dass auch ausländische Staatsbürger oder Staatenlose Steuern zahlen müssen, wenn ihr Einkommen von einem belarussischen Steuerbeamten ermittelt wird. Während die meisten Belarussen derzeit den gleichen Steuersatz von 13 % zahlen, wird der Steuersatz ab 2026 vom Einkommen abhängen:
- bis zu 350.000 BYN pro Jahr = 13 %
- von 350.000 bis 600.000 BYN = 25 %
- über 600.000 BYN = 40%
Vergleiche zu anderen Ländern:
- Russland: Fünfstufiges Einkommensteuersystem (13, 15, 18, 20, 22 %)
- China: Siebenstufiges System (3 bis 45 %)
- Dänemark: 55,9 %
- Frankreich: 55,4 %
- Belgien 53,5 %
- Schweiz und Norwegen: 39,5 %
- Bulgarien und Rumänien: 10 %
Grundsteuern für Wohnungen mit über 150 qm² und Häusern mit über 200 qm² werden angehoben. Darüber hinaus werden bei der Steuerbemessungsgrundlage nun auch die Kosten für Umbau oder Modernisierung berücksichtigt, welches bedeutet, dass jede Erweiterung oder größere Reparatur die Steuern erhöhen. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass eine Luxussteuer für den Wohnungssektor eingeführt wird. Eigentümer großer Wohnungen und Häuser sollten sich entsprechend auf höhere Zahlungen einstellen und umfangreiche Renovierungen mit Erweiterung könnten sich künftig nicht nur auf den Wohnkomfort sondern auch auf die Steuern auswirken. Doch auch das Mieten einer Wohnung wird teurer werden. Ab 2026 werden die Steuern für Grundbesitzer, Besitzer landwirtschaftlicher Güter und Handwerker entsprechend der prognostizierten Inflation um etwa 6–6,5 % steigen. Für Vermieter, die nicht als Einzelunternehmer registriert sind, erhöht sich die Einkommensteuer für die Vermietung eines Zimmers zum Beispiel wie folgt:
- in Minsk: Von 50 bis 53 BYN
- in regionalen Zentren: Von 46 bis 49 BYN
- In 16 Großstädten: Von 31 bis 33 BYN
(Baranovichi, Bobruisk, Borisov, Zhlobin, Zhodino, Lida, Mozyr, Molodechno, Novopolotsk, Orsha, Pinsk, Polozk, Rechitsa, Svetlogorsk, Sluzk und Soligorsk)
Angleichung der Kfz-Steuersätze
Die KFZ-Steuersätze für Luxusfahrzeuge sowie leistungsstarke und teure Motorräder im Besitz von juristischen Personen und Einzelunternehmern werden erhöht. Beispielsweise steigt die KFZ-Steuer für Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 1,5 Tonnen bis maximal 1,75 Tonnen von derzeit 92 BYN auf 99 BYN; für Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 1,75 Tonnen bis maximal 2 Tonnen beträgt sie 116 BYN und steigt auf 124 BYN. Die KFZ-Steuersätze werden laut Ministerium für Steuern und Abgaben jährlich um die Inflationsrate erhöht.
Personenkraftwagen
- bis zu 1,5 Tonnen: 75 BYN (vorher 70 BYN)
- mehr als 1,5 Tonnen, aber nicht mehr als 1,75 Tonnen: 99 BYN (vorher 92 BYN)
- mehr als 1,75 Tonnen, aber nicht mehr als 2 Tonnen: 124 BYN (vorher 116 BYN)
- mehr als 2 Tonnen, aber nicht mehr als 2,25 Tonnen: 148 BYN (vorher 138 BYN)
- mehr als 2,25 Tonnen, aber nicht mehr als 2,5 Tonnen: 177 BYN (vorher 161 BYN)
- mehr als 2,5 Tonnen, aber nicht mehr als 3 Tonnen: 196 BYN (vorher 183 BYN)
- mehr als 3 Tonnen: 270 BYN (vorher 253 BYN)
Lastkraftwagen
- bis zu 2,5 Tonnen: 337 BYN (vorher 315 BYN)
- mehr als 2,5 Tonnen, aber nicht mehr als 3,5 Tonnen: 477 BYN (vorher 447 BYN)
- mehr als 3,5 Tonnen, aber nicht mehr als 12 Tonnen: 617 BYN (vorher 578 BYN)
- mehr als 12 Tonnen: 702 BYN (vorher 658 BYN)
Busse
- bis einschließlich 20 Sitzplätze: 337 BYN (vorher 315 BYN)
- 21 bis einschließlich 40 Sitzplätze: 477 BYN (vorher 447 BYN)
- über 40 Sitzplätze: 617 BYN (vorher 578 BYN)
Anhänger
- bis 0,75 Tonnen: 49 BYN (vorher 46 BYN)
- über 0,75 Tonnen: 270 BYN (vorher 253 BYN)
- Wohnwagenanhänger: 49 BYN (vorher 46 BYN)
Zugmaschinen
- 562 BYN (vorher 526 BYN)
Motorrad
- 49 BYN (vorher 46 BYN)
Fahrzeuge die zu dem keine Angaben zum Fahrzeugtyp vorliegen: 49 BYN (vorher 46 BYN)
3. Erhöhung des Mindestlohns
Der Mindestlohn wird ab dem 1. Januar 2026 auf 858 BYN erhöht (derzeit 726 BYN). Arbeitgeber sind entsprechend verpflichtet, den Mindestlohn als Untergrenze der Vergütung für Arbeitnehmer anzuwenden. Die Höhe wird unter Berücksichtigung folgender Faktoren bestimmt:
- Wirtschaftliche Chancen der republikanischen und lokalen Haushalte sowie der Arbeitgeber
- Bedarf der Arbeitnehmer an materiellen Gütern und Dienstleistungen
- Beschäftigungsniveau und Arbeitsproduktivität
- Steigende Verbraucherpreise
- Das Niveau der nominalen durchschnittlichen monatlichen Löhne in der Republik
4. Umsetzung Staatlicher Programme von 2026 bis 2030
Mit Beschluss Nr. 602 des Ministerrats der Republik Belarus vom 31. Oktober 2025 wurde eine Liste der Staatsprogramme für den Zeitraum 2026–2030 verabschiedet. Die Liste umfasst 28 staatliche Programme mit sozioökonomischem Schwerpunkt, die insbesondere auf Folgendes abzielen:
- Entwicklung des menschlichen Potenzials
("Entwicklung des demografischen Potenzials", "Gesundheit der Nation", "Körperkultur und Sport", "Gesellschaft der Chancengleichheit", "Intellektuelles Belarus", "Ausgewogener Arbeitsmarkt") - Entwicklung neuer Lebensqualitätsstandards
("Straßen von Belarus", "Verkehr in Belarus", "Wohnungsbau", "Komfortables Wohnen und ein günstiges Umfeld") - Entwicklung des Dienstleistungssektors
("Tourismus", "Kulturraum") - Entwicklung der Digitalisierung
("Digitales Belarus" – Teilprogramme "Datenwirtschaft", "Digitaler Staat", "Digitale Souveränität") - Technologische Selbstversorgung
(Staatsprogramm für innovative Entwicklung der Republik Belarus, „Wissenschaft für Wirtschaft und Gesellschaft“, „Nachhaltige Energie und Energieeffizienz“) - Entwicklung der Einzigartigkeit jeder Region
("AIC der Zukunft", "Nachhaltiges Unternehmertum") - Verbesserung der Ökologie und rationellen Nutzung natürlicher Ressourcen
("Ökologie", „Untergrund") - Verbesserung des Bereichs der nationalen Sicherheit
("Infrastruktur für die Sicherheit der Bevölkerung", "Grenzsicherheit", "Gewährleistung von Recht und Ordnung", "Entwicklung von Militärstädten" usw.)
5. Einzelunternehmer vs. Wildberries
Ab 2026 können Einzelunternehmer in Belarus aufgrund von Gesetzesänderungen keine Waren mehr über Wildberries verkaufen. Der Hauptgrund dafür ist das Verbot des Großhandels für Einzelunternehmer, da diese Interaktion mit dem Marktplatz als Großhandel eingestuft wird. Doch was können belarussische Verkäufer nun tun?
- Gründung einer juristischen Person (ЧУП, ООО)
Vorteile:
- Legaler Großhandel
- Möglichkeit der Skalierbarkeit des Geschäftsbetriebs
- Zugang zu anderen Marktplätzen mit strengen Anforderungen
Wie bewerbe ich mich?
- Nahtloser Übergang (wenn der Einzelunternehmer das Geschäft ohne steuerliche Verluste weiterführen möchte)
- Gründung einer neuen juristischen Person (falls der Einzelunternehmer parallele Tätigkeiten ausüben möchte) - Wechsel zu anderen Marktplätzen
Einige Plattformen (z. B. Ozon, lokale Marktplätze) erlauben möglicherweise Einzelhandelsbetriebsmodelle, aber:
Risiken:
- Weniger Verkehr im Vergleich zu Wildberries
- Mögliche ähnliche Einschränkungen in der Zukunft
6. Neue Produkte, neue Steuersätze
Die Liste der verbrauchsteuerpflichtigen Waren wird erweitert. Diese umfasst nun auch elektronische Rauchsysteme, nikotinhaltige Flüssigkeiten und eine Reihe importierter Getränke. Die Verbrauchssteuern auf Alkohol, Tabak und Kraftstoffe werden damit also steigen. Allerdings steigen die Verbrauchssteuern auf diese Güter jährlich. Hersteller und Importeure von Tabak- und E-Zigarettenprodukten werden also mehr bezahlen müssen. Ein Anstieg der Einzelhandelspreise ist dementsprechend nahezu sicher.
7. Änderung des Geschenklimits
Ab 2026 ist eine Aufteilung des Freibetrags für steuerfreie Geschenke vorgesehen. Derzeit (Stand 2025) können Sie bis zu 11.516 BYN pro Jahr Steuerfrei erhalten, unabhängig von der Herkunft des Geschenks. Nun werden beim Erhalt von Steuerfreien Geschenken neue Grenzen gesetzt:
- bis zu 6.000 BYN aus belarussischen Quellen
- bis zu 6000 BYN von ausländischen Quellen
8. Haustiere
In einer Mietwohnung sind maximal zwei Haustiere erlaubt. Das ist die Grundregel. Gehört die Immobilie mehreren Eigentümern, ist ein Haustier pro Familie zulässig, jedoch nur mit Zustimmung der anderen Bewohner. Das Halten von mehr als zwei Hunden oder Katzen stellt bereits einen Verstoß dar. In diesem Fall gilt das Grundstück als nicht zweckgemäß genutzt. Werden dort zudem Tiere gezüchtet, droht eine Geldstrafe von bis zu 15 Basiseinheiten (630 BYN).
- Anmeldung
Jeder Hund oder jede Katze muss beim Wohnungsamt am Wohnort angemeldet werden. Dazu werden ein Heimtierausweis und ein Tollwutimpfpass benötigt. Dies muss innerhalb von drei Tagen nach dem Kauf oder Erhalt des Tieres erfolgen. Welpen und Kätzchen werden registriert, wenn sie etwa drei Monate alt sind. Nach der Registrierung erhält der Besitzer eine Marke, die am Halsband befestigt werden muss. - Gefährliche Rassen
Sogenannte „Kampfhunderassen“ erfordern einen besonderen Umgang. Besitzer müssen spezielle Schulungen zur Tiersicherheit absolvieren und bei der Registrierung entsprechende Dokumente vorlegen. Darüber hinaus ist es Personen unter 18 Jahren, Personen mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit und Personen, die bei einem Psychiater registriert sind, untersagt, solche Hunde zu besitzen. Minderjährige dürfen diese Hunde nicht einmal ausführen. - Haustiersteuer
In Belarus wird eine Steuer auf Hundehaltung erhoben. Sie ist vierteljährlich zu entrichten, wenn das Tier älter als drei Monate ist. Die Höhe der Steuer hängt von der Rasse ab: 67 BYN für Hunderassen die auf der Liste der potenziell gefährlichen Hunderassen stehen und 14 BYN in anderen Fällen. Gute Nachricht: Katzen sind von der Steuer ausgenommen. - Gassi gehen
Tiere sollten nur in speziell dafür vorgesehenen Bereichen ausgeführt werden – in der Regel in Innenhöfen oder in der Nähe von Häusern. Die meisten Hunde sollten an einer kurzen Leine geführt und mit einem Maulkorb versehen werden. Ausnahmen bilden Welpen unter drei Monaten und Zwerghunderassen unter 25 cm Schulterhöhe. Parks und Plätze sind nun wieder zugänglich, sofern keine Zutrittsverbotsschilder vorhanden sind. Lebensmittelgeschäfte bleiben jedoch unter allen Umständen geschlossen. Der Besitzer ist verpflichtet, die Hinterlassenschaften seines Haustieres zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass es weder Passanten erschreckt noch den Rasen beschädigt. Wenn ein Hundehalter die Hinterlassenschaften seines Hundes nicht beseitigt, ihn ohne Leine ausführt oder gegen die Hundehaltungsvorschriften verstößt, beträgt die Geldstrafe bis zu 15 Basiseinheiten (630 BYN). Verursacht das Tier Schaden, erhöht sich die Geldstrafe auf 30 Basiseinheiten (1260 BYN), und in manchen Fällen kann es auch zu einer Verwaltungshaft kommen. - Streunender Tiere
Aufgefundene Fundtiere werden in vorübergehende Auffangstationen gebracht, wo sie 30 Tage verbleiben. Findet sich innerhalb dieser Frist kein Besitzer oder neuer Besitzer, wird das Tier an ein Tierheim, eine Tierschutzorganisation oder Freiwillige vermittelt. Eine Euthanasie wird durchgeführt, wenn das Tier nicht vermittelt werden kann, Tierschutzorganisationen kein Interesse zeigen, das Tierheim die Aufnahme verweigert oder es in der Stadt keine Tierheime gibt.
9. Schnee
Wenn ein Fahrzeug in Wohngebieten oder auf Einfahrten geparkt wird, müssen juristische Personen und Einzelpersonen, einschließlich Einzelunternehmer, dafür sorgen, dass der für die Bewegung und/oder das Parken des Fahrzeugs vorgesehene Bereich in einem Abstand von mindestens 1 Meter vom Fahrzeug, unabhängig davon, ob es sich um ihr Eigentum handelt oder nicht, rechtzeitig vom Schnee befreit wird. Ein Verstoß gegen diese Regel zieht eine administrative Haftung nach sich. Wenn es sich um Einzelpersonen handelt, dann ist eine Geldstrafe von bis zu 25 Basiseinheiten (1050 BYN) vorgesehen. Einzelunternehmer zahlen zwischen 10 und 50 Basiseinheiten (bzw. zwischen 420 und 2.100 BYN), juristische Personen können mit einer Geldstrafe von 100 Basiseinheiten (zwischen 840 und 4.200 BYN) belegt werden.
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