Gesetzesänderungen zur Abnahme von Fingerabdrücken
- Belarusinfo
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Foto: Pixabay (Symbolbild)
Dem neuen Gesetz nach sind ausländische Staatsbürger sowie Staatenlose dazu verpflichtet, bei Grenzkontrollen an den belarussischen Staatsgrenzen Fingerabdrücke abzugeben. Dieses gilt auch für Personen welche aus der Republik Belarus abgeschoben, ausgewiesen oder im Rahmen eines Internationalen Rückübernahmeabkommens in einen anderen Staat überstellt werden. Auch betrifft die Gesetzesänderung die Menschen welche auf der Liste unerwünschter Personen stehen oder von einer Einreise nach Belarus ausgeschlossen sind, sowie auch denen, ei denen die Grenzschutzbehörden aus Gründen der nationalen Sicherheut die Fingerabdrucknahme angeodnet haben.
Das Recht, Fingerabdrckdaten zu erheben und zu verwenden, steht dabei den Strafverfolgngsbehörden, Gerichten, dem Innenministerium, den Grenzschutz und weiteren Behörden welche operatve Ermittlungen führen zu.
Wie die Telemedienagentur BelTA mitteilte, zielt das Gesetz darauf ab, die Effizienz und Qualität der Fingerabdruckerfassung zu verbessern und die Rechtzeitige Identifizierung von Bedrohungen und Risiken der nationalen Sicherheit, sowie aber auch die Neutralisierung interner und externer Quellen zu erleichern.
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