Auswandern & Migration in Belarus (Weissrussland)
Inhalt
- Möglichkeiten für Auswanderer sich in Belarus zu migrieren
- Vor und Nachteile
- Antrag einer Aufenthaltserlaubnis
- Ärztliche Untersuchungen
- Abschließender Schritt
- Weitere Informationen zur Aufenthaltsgenehmigung
- Downloads
- Checkliste
Möglichkeiten für Auswanderer sich in Belarus zu immigrieren
Um nach Belarus auszuwandern und sich dort mittels Aufenthaltsgenehmigung zu immigrieren (Migration) gibt es drei Möglichkeiten:
- Eheschließung
Die wohl häufigste Art und Weise von welcher Gebrauch gemacht wird ist die Eheschließung, mit welcher ein Anspruch auf eine Dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung besteht. - Investition in einer Staatlichen Organisation
Mit einer Investition von mindestens 150.000 € in einer beliebigen Staatlichen Organisation besteht ebenfalls ein Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung. Immobilienerwerb
Der Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung durch ein Immobilienerwerb wurden vor Jahren abgeschafft, so dass allein durch ein Erwerb einer Immobilie kein Anspruch mehr auf eine Aufenthaltsgenehmigung besteht.
Vor und Nachteile
Antrag einer Aufenthaltserlaubnis
Um bei dem OVIR (russ. ОВИР) eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen zu können, müssen seitens des Antragstellers vorab einige Dokumente, Kopien, Lichtbilder und weiteres besorgt und beim OVIR abgegeben werden. Des weiteren sind zudem auch noch zusätzliche Behördengänge wie z.B. Arztbesuche notwendig um eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen zu können. Aufgrund dessen, dass all dieses nicht binnen weniger Stunden oder Tagen möglich ist, wird seitens der Behörde dem Antragsteller eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt, welche dem Antragsteller 6 Monate Zeit gibt um jeglich benötigte Dokumente zu besorgen und die anfallenden Behördengänge zu erledigen.
Ärztliche Untersuchungen
Für die Antragstellung einer unbefristete Aufenthaltserlaubnis sind einige Ärztliche Untersuchungen, welche im Örtlichen Krankenhaus des zukünftigen Wohnorts getätigt werden können, zwingend erforderlich. Ohne diese Ärztlichen Untersuchungen wird dem Antragsteller der Antrag auf eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung abgelehnt. Die Untersuchungen dienen dem Zweck der vollkommenen Gesundheit des Antragstellers und dieser keine Schwerwiegenden Krankheiten aufweist, welche das belarussische Volk gefährden können. Im Falle das der Antragsteller eine HIV-Infektion aufweist, so könnte der Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung abgelehnt werden.
Abschließender Schritt
Nachdem nun alle benötigten Dokumente vorliegen steht nun der Abschließende Gang zum OVIR an, welchen die Dokumente überreicht und der eigentliche Antrag zur unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung ausgefüllt und unterschrieben wird. Dieser Antrag wird im folgenden vom OVIR an die zuständige Behörde des Oblast weitergeleitet, welche die Antragstellung auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Diese Prozedur dauert in der Regel bis zu 1 Monat. Im Anschluss wird die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung angefertigt und zurück zum OVIR gesendet. Sobald die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beim OVIR eingetroffen ist, wird der Antragsteller darüber telefonisch informiert, dass die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zum abholen bereit liegt. Damit folgt nun der letzte Gang zum OVIR um die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu unterschreiben und folglich in seinen Händen zu halten. Mit der erhaltenen unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung stehen dem Besitzer folglich gleichermaßen alle Rechte, jedoch auch Pflichten, wie auch den belarussischen Staatsangehörigen zu.
Weitere Informationen
Die erste erhaltene unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ist für 2 Jahre gültig und muss mindestens 1 Monat vor dem Ablauf bei dem OVIR neu beantragt werden. Dazu wird lediglich ein neuer Antrag benötigt, so dass die o.a. Prozedur entfällt. Die dann zweite erhaltene unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Nach dessen Ablauf, welches eine Gesamtzeit von 7 Jahren entspricht, kann folglich zwischen einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung oder der Staatsbürgerschaft entschieden werden. Wird sich für die unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung entschieden, so hat diese nun wiederkehrend eine Gültigkeit von 10 Jahren und muss spätestens 1 Monat vor Ablauf neu beantragt werden. Wer sich hingegen für die Staatsbürgerschaft entscheidet, muss ein entsprechenden Antrag beim OVIR stellen, für welchen zudem auch ein Sprachtest absolviert werden muss. Aufgrund das dass belarussische Gesetz keine doppelten Staatsbürgerschaften genehmigt muss die eigene Staatsbürgerschaft abgelegt werden. Dazu wird der Reisepass vom OVIR eingezogen und mittels Antrag auf die Annahme der belarussischen Staatsbürgerschaft an die entsprechende Botschaft gesandt mit welchen die eigene Staatsbürgerschaft verloren geht. Dieser Schritt sollte jedoch genau überlegt werden, da mit dem Verlust der eigenen Staatsbürgerschaft auch sämtliche Ansprüche an das Heimatland wie z.B. Arbeitslosengeld, HARTZ4, Rente, etc. verloren geht.
Downloads
- Vorläufige Aufenthaltsgenehmigung (russisch)
- Aufenthaltsgenehmigung (russisch)
- Medizinisches Gutachten (russisch)
Checkliste
Für eine Auswanderung sollten prinzipiell immer ein Dokument mehr als eines zu wenig vorhanden sein. Denn sollte ein Dokument fehlen, so kann die Rückreise mehr kosten verursachen als die Kosten für das Dokument selbst. Zu beachten ist jedoch, dass jegliche Übersetzungen von Dokumenten nur von Staatlichen Übersetzern anerkannt werden, welche zudem auch von einen Notar beglaubigt werden müssen. Jegliche Übersetzungen aus dem Ausland werden in Belarus von keinen Amt oder Behörde anerkannt!