Auswandern & Migration in Belarus (Weissrussland)

Inhalt

  • Möglichkeiten für Auswanderer sich in Belarus zu migrieren
  • Vor und Nachteile
  • Antrag einer Aufenthaltserlaubnis
  • Ärztliche Untersuchungen
  • Abschließender Schritt
  • Weitere Informationen zur Aufenthaltsgenehmigung
  • Downloads
  • Checkliste

Möglichkeiten für Auswanderer sich in Belarus zu immigrieren

Um nach Belarus auszuwandern und sich dort mittels Aufenthaltsgenehmigung zu immigrieren (Migration) gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Eheschließung
    Die wohl häufigste Art und Weise von welcher Gebrauch gemacht wird ist die Eheschließung, mit welcher ein Anspruch auf eine Dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung besteht.
  2. Investition in einer Staatlichen Organisation
    Mit einer Investition von mindestens 150.000 € in einer beliebigen Staatlichen Organisation besteht ebenfalls ein Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung.
  3. Immobilienerwerb
    Der Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung durch ein Immobilienerwerb wurden vor Jahren abgeschafft, so dass allein durch ein Erwerb einer Immobilie kein Anspruch mehr auf eine Aufenthaltsgenehmigung besteht.

Vor und Nachteile

Vorteile:Nachteile:
Arbeiten
(Arbeitsaufnahme bei einen Arbeitgeber)
Keine Teilnahme an Wahlen
(Die Teilnahme an Staatlichen Wahlen ist nicht möglich)
Gewerbsfähigkeit
(Damit ist es Möglich ein eigenes Gewerbe zu eröffnen)

Geldbeträge aus dem Ausland müssen Versteuert werden
(Ausgenommen Gelder von nachweisbaren Familienangehörigen)
Fahrzeuge erwerben und anmelden
(Fahrzeuge können auf den eigenen Namen angemeldet, registriert und versichert werden)
Führerschein muss neu gemacht werden
(3 Monate nach Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung verfällt die Erlaubnis des EU-Führerscheins und es muss der belarussische Führerschein mittels theoretischer Prüfung gemacht werden)
Keine Mautgebühren auf Autobahnen
(Die Mautgebühren auf Autobahnen an BelToll entfällt)
Kredite beantragen
(Vorausgesetzt der Kreditwürdigkeit und bestehenden Arbeitsverhältnis)
Freiheiten
(Es kann sich im ganzen Land aufgehalten oder auch Umzüge vorgenommen werden)


Antrag einer Aufenthaltserlaubnis

Um bei dem OVIR (russ. ОВИР) eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen zu können, müssen seitens des Antragstellers vorab einige Dokumente, Kopien, Lichtbilder und weiteres besorgt und beim OVIR abgegeben werden. Des weiteren sind zudem auch noch zusätzliche Behördengänge wie z.B. Arztbesuche notwendig um eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen zu können. Aufgrund dessen, dass all dieses nicht binnen weniger Stunden oder Tagen möglich ist, wird seitens der Behörde dem Antragsteller eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt, welche dem Antragsteller 6 Monate Zeit gibt um jeglich benötigte Dokumente zu besorgen und die anfallenden Behördengänge zu erledigen.


Benötigte Dokumente

  • Reisepass
  • Übersetzung des Reisepasses
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (wenn verheiratet)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate und ohne Einträge)
  • 4 Biometrische Lichtbilder (nicht älter als 3 Monate)
  • Fingerabdrücke aller Fingerkuppen, Finger und Hände
  • Kaufvertrag eines Immobilienerwerbs (wenn vorhanden)
  • Registrierung am Wohnort (muss der ständige Wohnsitz sein)
  • Bescheinigung der Ärztlichen Untersuchungen
  • Biographie (Lebenslauf in Fließtext - nicht Tabellarisch)
  • Antrag auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
  • Beiblatt: "Warum, wieso und weshalb Belarus"
  • Beiblatt: "Ehepartnervergleich" (Fragen zum Ehepartner, welche identisch sein müssen)
  • Beleg über die Einzahlung der Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis

Übersetzungen müssen in Belarus (Weissrussland) durch einen Staatlich anerkannten Übersetzer übersetzt und von einen Notar beglaubigt werden!


Insofern eines der Dokumente nicht vorhanden ist, kann eine Aufenthaltserlaubnis nicht ausgestellt oder beantragt werden!

Ärztliche Untersuchungen

Für die Antragstellung einer unbefristete Aufenthaltserlaubnis sind einige Ärztliche Untersuchungen, welche im Örtlichen Krankenhaus des zukünftigen Wohnorts getätigt werden können, zwingend erforderlich. Ohne diese Ärztlichen Untersuchungen wird dem Antragsteller der Antrag auf eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung abgelehnt. Die Untersuchungen dienen dem Zweck der vollkommenen Gesundheit des Antragstellers und dieser keine Schwerwiegenden Krankheiten aufweist, welche das belarussische Volk gefährden können. Im Falle das der Antragsteller eine HIV-Infektion aufweist, so könnte der Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung abgelehnt werden.


Benötigte Dokumente

  • Reisepass
  • Übersetzung des Reisepasses
  • Beleg über die Einzahlung der Arztgebühren


Ärztliche Untersuchungen

Die Reihenfolge kann bis auf den Oberarzt frei gewählt werden. Bestehen z.B. beim Röntgen lange Wartezeiten, so können in dessen andere Ärzte aufgesucht werden.


Die angegebenen Wartezeiten können von Krankenhaus zu Krankenhaus abweichend sein!

  • Allgemeinarzt
    15 Min.
    Der Allgemeinarzt stellt dem Antragsteller eine Mappe auf seinen Namen aus in welchen zukünftige Untersuchungen und Krankheitsfälle aufgenommen werden. Zudem wird nach bereits bekannten Krankheiten des Antragstellers gefragt, welche bei vorhanden sein aufgenommen werden.
  • Blutabnahme
    10 Min.
    Bei der Blutabnahme wird dem Antragsteller Blut abgenommen, welches im Anschluss zur Untersuchung in ein Labor gesendet wird. Die Blutuntersuchung des Labors selbst kann dabei bis zu 7 Tagen dauern. Im Anschluss wird der Bericht an das Krankenhaus gesendet, wo dieser folglich abgeholt werden kann.
  • Hautarzt
    15 Min.
    Der Hautarzt fragt nach bekannten Hauterkrankungen und wirft zudem einen kurzen Blick auf den Oberkörper des Antragstellers um ggfls. Hauterkrankungen festzustellen.
  • Augenarzt
    20 Min.
    Beim Augenarzt werden vorab nach bekannten Augenkrankheiten und Sehschwächen gefragt. Des weiteren ist für den Antragsteller ein Sehtest zu tätigen.
  • HNO Arzt (Hals, Nasen Ohrenarzt)
    10 Min.
    Der HNO-Arzt erfragt nach bekannten Hörschwächen und unterweist dem Antragsteller zu einen Hörtest.
  • Röntgenarzt
    15 Min.
    Der Röntgenarzt bittet den Antragsteller um eine Röntgenaufnahme des Oberkörpers, welche letztlich zur Feststellung von inneren Krankheiten dient.
  • Psychologe
    15 Min.
    Beim Psychologen wird der Antragsteller nach bekannten Psychischen Problemen gefragt. Zudem wird der Antragsteller in ein Gespräch verwickelt womit der Psychologe ggfls. Psychische Störungen des Antragstellers feststellen kann.
  • Drogenarzt
    10 Min.
    Der Drogenarzt fragt dem Antragsteller nach Konsum und Abhängigkeiten wie Nikotin, Alkohol oder etwaigen Drogen. Der Genuß von Nikotin und Alkohol in Maßen stellen dabei keinerlei Probleme dar. Bei dem Konsum oder einer Abhängigkeit von Drogen kann dies jedoch dem Antrag einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis gefährden und diese somit abgelehnt werden.
  • Oberarzt
    15 Min.
    Beim Oberarzt werden alle Analysen der Ärztlichen Untersuchungen zusammen gefasst und ein Dokument für das OVIR ausgestellt. Dieses weist nach, dass der Antragsteller praktisch gesund ist.

Abschließender Schritt

Nachdem nun alle benötigten Dokumente vorliegen steht nun der Abschließende Gang zum OVIR an, welchen die Dokumente überreicht und der eigentliche Antrag zur unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung ausgefüllt und unterschrieben wird. Dieser Antrag wird im folgenden vom OVIR an die zuständige Behörde des Oblast weitergeleitet, welche die Antragstellung auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Diese Prozedur dauert in der Regel bis zu 1 Monat. Im Anschluss wird die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung angefertigt und zurück zum OVIR gesendet. Sobald die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beim OVIR eingetroffen ist, wird der Antragsteller darüber telefonisch informiert, dass die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zum abholen bereit liegt. Damit folgt nun der letzte Gang zum OVIR um die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu unterschreiben und folglich in seinen Händen zu halten. Mit der erhaltenen unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung stehen dem Besitzer folglich gleichermaßen alle Rechte, jedoch auch Pflichten, wie auch den belarussischen Staatsangehörigen zu.

Weitere Informationen

Die erste erhaltene unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ist für 2 Jahre gültig und muss mindestens 1 Monat vor dem Ablauf bei dem OVIR neu beantragt werden. Dazu wird lediglich ein neuer Antrag benötigt, so dass die o.a. Prozedur entfällt. Die dann zweite erhaltene unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Nach dessen Ablauf, welches eine Gesamtzeit von 7 Jahren entspricht, kann folglich zwischen einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung oder der Staatsbürgerschaft entschieden werden. Wird sich für die unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung entschieden, so hat diese nun wiederkehrend eine Gültigkeit von 10 Jahren und muss spätestens 1 Monat vor Ablauf neu beantragt werden. Wer sich hingegen für die Staatsbürgerschaft entscheidet, muss ein entsprechenden Antrag beim OVIR stellen, für welchen zudem auch ein Sprachtest absolviert werden muss. Aufgrund das dass belarussische Gesetz keine doppelten Staatsbürgerschaften genehmigt muss die eigene Staatsbürgerschaft abgelegt werden. Dazu wird der Reisepass vom OVIR eingezogen und mittels Antrag auf die Annahme der belarussischen Staatsbürgerschaft an die entsprechende Botschaft gesandt mit welchen die eigene Staatsbürgerschaft verloren geht. Dieser Schritt sollte jedoch genau überlegt werden, da mit dem Verlust der eigenen Staatsbürgerschaft auch sämtliche Ansprüche an das Heimatland wie z.B. Arbeitslosengeld, HARTZ4, Rente, etc. verloren geht.

Downloads

Checkliste

Für eine Auswanderung sollten prinzipiell immer ein Dokument mehr als eines zu wenig vorhanden sein. Denn sollte ein Dokument fehlen, so kann die Rückreise mehr kosten verursachen als die Kosten für das Dokument selbst. Zu beachten ist jedoch, dass jegliche Übersetzungen von Dokumenten nur von Staatlichen Übersetzern anerkannt werden, welche zudem auch von einen Notar beglaubigt werden müssen. Jegliche Übersetzungen aus dem Ausland werden in Belarus von keinen Amt oder Behörde anerkannt!


Checkliste

Benötigte Dokumente

Reisepass + Übersetzung und Notarieller Beglaubigung

Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) + Übersetzung und Notarieller Beglaubigung

Geburtsurkunde + Übersetzung und Notarieller Beglaubigung

Heiratsurkunde (wenn verheiratet)

4 Biometrische Lichtbilder (nicht älter als 3 Monate)

Fingerabdrücke aller Fingerkuppen, Finger und Hände

Kaufvertrag der Immobilie (wenn vorhanden)

Registrierung am Wohnort (muss der ständige Wohnsitz sein)

Bescheinigung der Ärztlichen Untersuchungen

Biographie (Lebenslauf in Fließtext - nicht Tabellarisch)

Antrag auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis

Beiblatt: "Warum, wieso und weshalb Belarus"

Beiblatt: "Ehepartnervergleich" (Fragen zum Ehepartner, welche identisch sein müssen)

Beleg über die Einzahlung der Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis

Ärztliche Untersuchungen

Allgemeinarzt

Blutabnahme

Hautarzt

Augenarzt

HNO Arzt

Röntgenarzt

Psychologe

Drogenarzt

Oberarzt




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