Einreisebestimmungen und Visumantrag

Reisedokumente

Für die Einreise nach Belarus (Weissrussland) ist ein Reisepass , vorläufiger Reisepass oder ein Kinderreisepass erforderlich. Das Reisedokument muss mindestens zwei leere Seiten vorweisen und darf nicht älter als drei Monate vor Ablauf sein. Im Falle von älteren Reisedokumenten ist daher eine neue Beantragung sehr empfehlenswert.


Visum

Für die Einreise nach Belarus (Weissrussland) ist Grundsätzlich ein Visum erforderlich. Das Visum ist dabei in der Regel vor der Reise nach Belarus zu beantragen. Nur bei der Einreise über den Internationalen Flughafen, jedoch nicht aus Russland kommend, kann ein Visum bei der Ankunft erworben werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Einreise über den Internationalen Flughafen Minsk auch Visumfrei möglich. Weitere Informationen zu den erforderlichen Dokumenten wie z.B. der Reisepass, die Finanziellen Nachweise, etc. können bei der Belarussischen Botschaft in Berlin, beim Außenministerium der Republik Belarus oder bei den belarussischen Grenzbehörden eingeholt werden.

  • Touristenvisum
    Ein Touristenvisum wird von Reisebüros beantragt und besteht ausschließlich für die Einreise in der Republik Belarus für Touristische Zwecke
  • Transitvisum
    Ein Transivisum dient ausschließlich für Transitreisende (Durchreisende) mit welchen die Durchreise der Replublik Belarus in einer Richtung binnen 48 Stunden ermöglicht wird. Dabei muss da Ziel- oder Weiterreiseland angegeben werden.
  • Mehrfachvisum
    Ein Mehrfachvisum ist in der Regel nur für Geschäfts- und Dienstreisende, sowie Hilfsgütertransporte vorgesehen. Die Aufenthaltsdauer mit einen Mehrfachvisum ist auf 90 Tage begrenzt.
  • Dauervisum
    Ein Dauervisum wird für ein Jahr ausgestellt und erlaubt das mehrfache Ein- und Ausreisen. Die maximale Aufenthaltsdauer mit einen Dauervisum beträgt 90 Tage.
  • Gruppenvisum
    Ein Gruppenvisum wird bei Reisenden einer Gruppe von mindestens fünf oder mehr Personen ausgestellt.

Visum bei Einreise ("on arrival")

In so fern die Einreise nicht über den Luftweg aus Russland erfolgt, so kann bei der Einreise über den Internationalen Flughafen Minsk ein Visum vor Ort erworben werden. Dazu ist in der Regel mindestens zwei Tage vor Reiseantritt eine Registrierung durch die einladende Person, der Organisation, etc. bei der Konsularabteilung des Belarussischen Außenministeriums erforderlich.

Visumfreie Einreise über den Internationalen Flughafen Minsk

Informationen für die Visumfreie Ein-/Ausreise über den Internationalen Flughafen Minsk, sowie Gebiet(en) Brest-/Grodno, stellen wir in unseren gesonderten Artikel Belarus Visa Frei bereit.


Registrierung
Ausländer die sich länger als zehn Kalendertage in Belarus aufhalten, müssen sich beim OGIM (Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Migrationsangelegenheiten) registrieren lassen. Sonn- und Belarussische Feiertage werden nicht mitgezählt. Bei Privatunterkünften muss die Registrierung innerhalb von drei Werktagen selbst vorgenommen werden. Bei einer Unterkunft in einen Hotel ist das Hotel für die Registrierung verantwortlich. Die Registrierung kann Gebührenfrei online über das Portal Unified Portal of e-Services (NAIS) erfolgen. Nach der Registrierung kann der notwendige Antrag frühestens am Tag der Einreise auf Englisch, Russisch oder Belarussisch ausgefüllt und abgesandt werden. Insofern eine Online-Registrierung nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte, so ist die Registrierung persönlich vorzunehmen. Die Registrierung beim OGIM (Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Migrationsangelegenheiten) ist Gebührenpflichtig. Sonntags und Montags ist keine Registrierung möglich, da die Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Migrationsangelegenheiten (OGIM) Landesweit geschlossen hat. Die für eine Registrierung notwendige Krankenversicherung ist in russischer- oder belarussischer Sprache bzw. Übersetzung vorzulegen, falls diese nicht in englischer Sprache ausgestellt wurde. Die persönliche Registrierung ist in der Regel binnen eines Werktages möglich. Bei Bedarf kann eine Belarussische Krankenversicherung auch an den Grenzübergang erworben werden. Die Kosten für eine Pflichtkrankenversicherung beläuft sich auf etwa zwei Euro pro Aufenthaltstag und erhöht sich in Folge einem Staffelungsschema.


Minderjährige

Die Ein- und Ausreise von und aus Belarus mit Minderjährigen ist in der Regel ohne einer Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten möglich, wenn diese gemeinsam mit einem Sorgeberechtigten Elternteil reisen. Bei anderen Situationen wird dringend empfohlen eine Notariell beglaubigte und mit einer Apostille versehende Einverständniserklärung samt einer beglaubigten Übersetzung in die Russische- oder Belarussische Sprache mit sich zu führen. Sollten Elternteile unterschiedliche Namensführungen haben und das Kind ohne Eltern reist, so wird zudem dringend empfohlen eine mit einer Apostille versehenden Geburtsurkunde mit entsprechend beglaubigter Übersetzung in die Russische- oder Belarussische Sprache mit sich zu führen.


Migrationskarte

Die kostenlose Migrationskarte wird nicht in Konsularstellen ausgestellt, sondern im Flug- und Schiffsverkehr von den Mitgliedern der Besatzung, in Zügen und Bussen durch das Fahrpersonal und im Fahrzeugverkehr von der Grenzbehörde.


Notwendige Unterlagen

  • Ein gültiger Reisepass oder ein Kinderausweis welcher mindestens drei Monate über das Ende der Reise gültig sein und zudem über zwei freie Seiten verfügen sollte
  • Ein Visumantrag mit aufgeklebten oder angeheftetem Lichtbild.
  • Eine gültige Einladung

Für ein einfaches Geschäfts- oder Besuchervisum von bis zu 30 Tagen ist keine Einladung erforderlich.