Zollvorschriften

Einfuhr

Bei einer Einreise per Flugzeug dürfen Waren mit einen Zollwert von maximal 10.000 Euro und einen maximalen Gesamtgewicht von 50kg Zollfrei in die Eurasische Wirtschaftsunion (darunter: Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Russische Föderation) eingeführt werden. Bei einer Einreise über den Landweg können Waren mit einem Zollwert von maximal 500,- Euro und einem maximalen Gesamtgewicht von 25 kg in die Eurasische Wirtschaftsunion eingeführt werden. Bei mehrfachen Reisen verringert sich die maximale Einfuhrmenge.


Devisen über den Wert von 10.000,- US-Dollar müssen deklariert werden.


Unter Voraussetzung der Volljährigkeit von mindestens 18 Jahren, dürfen 3 Liter Alkoholgetränke und Bier, sowie 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak Zollfrei eingeführt werden.


Gebrauchswaren, welche nicht veräußert werden dürfen und wieder mit ausgeführt werden müssen, können Grundsätzlich Zollfrei eingeführt werden. Darunter fällt u.a.:

  • Schmuck (eine für die Aufenthaltsdauer angemessene Menge)
  • Eine Foto- oder Videokamera samt Zubehör
  • Zwei Mobiltelefone mit Zubehör
  • Ein Notebook
  • Musikinstrumente
  • Kinderwägen
  • Kindersitze
  • Rollstühle
  • Zubehör für Sport, Tourismus und Jagd
  • Tragbare Dialysegeräte und medizinisch notwendige Geräte samt Zubehör


Arzneimittel, Drogen bzw. jene die psychotrope Substanzen enthalten, dürfen ausschließlich nur mit einer Verschreibung und dessen russischen oder belarussischen Übersetzung für den Eigenbedarf und maximal eine Woche bzw. in der Menge von bis zu 90 Dosen eingeführt werden. Medikamente sind nur in begrenztem Umfang gestattet. Weitere Informationen zu nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, sind beim Belarussischen Gesundheitsministerium aufzufinden. Detaillierte Informationen können zudem beim Belarussischen Zoll bzw. unter goPL.by eingeholt werden.


Selbst bei kleinsten Verstößen gegen geltende Vorschriften sind mit sehr harten Strafen bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen zu rechnen. Besonders im Fall von illegaler Einfuhr von Drogen oder psychotropischen Substanzen.


Detaillierte Informationen zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen können bei dem Staatlichen Zollkomitee der Republik Belarus unter costum.gov.by eingesehen werden.