Bewerbungsablauf in Weißrussland

  • Hallo zusammen,

    kann mir jemand sagen, wie Bewerbungen in Weißrussland üblicherweise ablaufen?


    In Deutschland würde man seine Bewerbungsunterlagen per Post oder Email an das Unternehmen schicken und dabei um eine Anstellung bitten. Wenn man sich nicht sicher ist, wie die Firma so ist, würde man erstmal um ein beispielsweise 1-wöchiges Praktikum bitten. Diese Praktiken sind oft unbezahlt, sofern eine mögliche Einstellung geplant ist.


    Es gibt auch bezahlte Praktiken, aber die finden eher dann statt, wenn das Praktikum über einen längeren Zeitraum stattfindet oder wie ein Ferienjob verstanden wird.


    Im Schreiben schickt man in der Regel ein etwa 1/2 oder 1 seitiges Anschreiben und einen Lebenslauf. Dazu dann das letzte Schulzeugnis und Arbeitszeugnisse.


    Wie ist es in Weißrussland/Belarus?


    • Ist es üblich, um ein 1-wöchiges unbezahltes Praktikum zu bitten?
    • Schickt man Arbeitszeugnisse und Schulzeugnisse mit?
    • Enthalten Arbeitszeugnisse nur neutrale Aussagen oder auch wertende Aussagen?
    • Welche Dokumente würde man bei einem unbezahlten Praktikum brauchen, welche ein Tourist nicht braucht?
    • Gibt es ein Bewerbungsgespräch?
    • Verhandelt man beim Bewerbungsgespräch über das Gehalt oder gibt es einen Einheitslohn für jede Berufsgruppe?
    • Kleidet man sich beim Bewerbungsgespräch freizeitlich, in üblicher Arbeitskleidung oder eher wie ein Büroangestellter (auch wenn man auf einem Bauernhof oder im Straßenbau tätig ist)?
    • Wie ist die allgemeine Stimmung auf dem Arbeitsmarkt? Laut dieser Statistik sieht es danach aus, als wenn es in Weißrussland aufwärts geht. Ist das in der Realität ebenso? Ist es schwer einen Arbeitsplatz zu bekommen? (Ich bin Elektriker und Elektroniker)

    Danke!


    Gruß,

    Togrim

  • Wie ist es in Weißrussland/Belarus?

    Viele nutzen dafür Plattformen wie z.B. Rabota.by oder Praca.by auf welchen pro Fähigkeit ein eigens erstelltes Datenblatt erstellt wird, welches u.a. die persönlichen Daten, Ausbildung(en), Berufserfahrung(en), Sprachkenntnisse, etc. eingetragen wird. Hat z.B. jemand mehrere Ausbildungen oder Fähigkeiten durch frühere Arbeitsstellen, so kann dort jeder mehrere Datenblätter erstellen. Findet man im folgenden eine für sich ansprechende Arbeitsstelle, so kann man sich mittels des für den Beruf stehenden eigenen Datenblatt bei der Firma bewerben. Alternativ kann dazu aber auch direkt mit den Ansprechpartner der Firma z.B. per Nachricht, Telefon, Messenger, etc. in Kontakt getreten werden. Zwingend notwendig ist eine Bewerbung, so wie in Deutschland, bei vielen (u.a. kleinen Unternehmen) nicht wirklich. Da reicht es aus die Firma bzw. Unternehmen anzurufen, ein Gespräch vereinbaren und alles andere geschieht dann direkt vor Ort.

    Ist es üblich, um ein 1-wöchiges unbezahltes Praktikum zu bitten?

    Nein, Praktiken, so wie es diese in Deutschland gibt, sind hier in Belarus eher unüblich.

    Schickt man Arbeitszeugnisse und Schulzeugnisse mit?

    Belarussen*innen bekommen nach ihrer Ausbildung ein Diplom, welches für eine Bewerbung oder direkter Vorstellung in einem Unternehmen genutzt wird. Bei Ausländern welche nicht über ein solches belarussisches Diplom verfügen, zumindest so wie es bei mir gewesen war, wird nicht nach einen Arbeits- oder Schulzeugnis gefragt. Allerdings, insofern es zu einen Arbeitsvertrag kommt, erhält man vom Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsvertrags ein Arbeitsbuch, welches dann natürlich auch beim nächsten Arbeitgeber verlangt und abgegeben werden muss.

    Enthalten Arbeitszeugnisse nur neutrale Aussagen oder auch wertende Aussagen?

    Arbeitszeugnisse in dem Sinne gibt es in Belarus nicht. In Belarus bekommt jeder Arbeitnehmer ein Arbeitsbuch welches sich Trudowaja Knijka (russ. Трудовая книжка) nennt ausgestellt. In diesem werden nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gute sowie auch negative Einträge vom Arbeitgeber geschrieben.

    Welche Dokumente würde man bei einem unbezahlten Praktikum brauchen, welche ein Tourist nicht braucht?

    Keine.

    Gibt es ein Bewerbungsgespräch?

    Natürlich, allerdings muss dies nicht immer erst nach einer schriftlichen Bewerbung sein, sondern kann durchaus auch nach einem einfachen Anruf bei dem Unternehmen ausgemacht werden.

    Verhandelt man beim Bewerbungsgespräch über das Gehalt oder gibt es einen Einheitslohn für jede Berufsgruppe?

    Das ist unterschiedlich. Wenn das Unternehmen z.B. einen Arbeitsplatz mit fest ausgemachten Gehalt ausgeschrieben hat, dann bleibt dies in der Regel auch dabei. Insofern das Unternehmen aber keine Gehaltsangaben gemacht hat - oder - das Unternehmen von einen von / bis Gehalt gesprochen hat, so ließe sich über das Gehalt entsprechend auch verhandeln. Dazu ist jedoch noch zu erwähnen, dass ein von / bis Gehalt aber auch so gemeint ist, dass das in dem Sinne "von Gehalt" ein Anfangsgehalt ist und sich im späteren zu einen in dem Sinne "bis Gehalt" erhöhen kann. Einzelheiten wird man aber bei seinem Erstgespräch bzw. auch schon vorher am Telefon gewahr werden.

    Kleidet man sich beim Bewerbungsgespräch freizeitlich, in üblicher Arbeitskleidung oder eher wie ein Büroangestellter (auch wenn man auf einem Bauernhof oder im Straßenbau tätig ist)?

    Das kommt auf die Berufsart und dem Unternehmen an. Wäre die Tätigkeit im Bereich eines Managers so sollte man schon auf einen Anzug oder Jeans mit Hemd und ggfls. Krawatte in Betracht ziehen. Handelt es sich aber um einen Verkäufer im Laden, so kann es auch eine Jeans oder Hose mit einfachen Shirt sein. Kurzum ist dies in Belarus nicht so wie in Deutschland, aber und um es mal mit etwas Humor zu sagen, so sollte man natürlich nicht gerade in Shorts, Shirt und Flip-Flops zum Erstgespräch erscheinen. ^^

    Wie ist die allgemeine Stimmung auf dem Arbeitsmarkt? Laut dieser Statistik sieht es danach aus, als wenn es in Weißrussland aufwärts geht. Ist das in der Realität ebenso? Ist es schwer einen Arbeitsplatz zu bekommen? (Ich bin Elektriker und Elektroniker)

    Prinzipiell gibt es immer und überall freie Stellen. Allerdings gibt es auch Unternehmen die Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung nicht einstellen wollen, so dass der Arbeitsmarkt sich dann deutlich verringert.


    Gruss,
    Andreas

  • Danke Belarus.Andreas für die Informationen bezüglich einem Bewerbungsablauf.


    Quote from Belarus.Andreas

    "Allerdings gibt es auch Unternehmen die Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung nicht einstellen wollen"

    Aber ist es nicht so, dass ein Arbeitsvertrag zu einem Aufenthalt im Land berechtigt?

  • Danke Belarus.Andreas für die Informationen bezüglich einem Bewerbungsablauf.

    Dafür nichts zu danken und gern geschehen;)

    Aber ist es nicht so, dass ein Arbeitsvertrag zu einem Aufenthalt im Land berechtigt?

    Das kommt ganz darauf an um welche Art von Arbeitsvertrag und den eigenen Wunsch des Aufenthalts gedacht wird. Ein herkömmlicher Arbeitsvertrag bei, so sagen wir mal, der Pizzaria um die Ecke, würde definitiv nicht für einen Aufenthalt im Land berechtigen. Anders sieht es hingegen aus, wenn man in Belarus studieren möchte. In diesem Fall würde man ein so genanntes Arbeitsvisum bekommen mit welchen man sich in der Zeit des Studiums in Belarus aufhalten kann. Handelt es sich aber um andere Arbeitgeber oder Unternehmen, so sind dafür vorab andere Voraussetzungen notwendig um erst einmal in Belarus Fuss zu fassen. Die Möglichkeiten dazu im einzelnen:

    1. Eheschließung
      Mit einer Eheschließung besteht ein Anspruch auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung und damit auch ein Aufenthalt mit Arbeitserlaubnis in Belarus.

      Vorteile:
      - Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung mit welcher einem quasi alle Tore, wie Belarussen*innen mit einen belarussischen Pass, geöffnet werden.
      - Arbeiten sind mit einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung sowohl in Firmen, Unternehmen oder selbst gar in einer Selbstständigkeit möglich.

      Nachteile:
      - Zeitaufwand zwischen Eheschließung und dem Erhalt der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung.
      - Beschaffungen von Dokumenten, Übersetzungen, Apostillen, Medizinischen Zeugnisses, uvm.
      - Mit einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis muss zwingend nach 3 Monaten der belarussische Führerschein in Form einer theoretischen Prüfung abgelegt werden.
      - Nach einer Scheidung erlischt die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung.
    2. Immobilienerwerb
      Die wohl am häufigsten angewandte Methode ist ein Immobilienerwerb (Haus oder Wohnung) mit welcher jeder zwei Möglichkeiten für einen Aufhalt in Belarus gewährt würde. Zum einen per Dauervisum mit welchen so oft man möchte nach Belarus ein- und ausreisen kann und zum anderen eine Registrierung am Wohnort mit ständigen Wohnsitz.

      Vorteile:
      - Ein ständiger Wohnsitz in Belarus mit Arbeitsberechtigung.
      - Nach 5 Jahren mit ständigen Wohnsitz besteht ein Anspruch auf eine dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung.

      Nachteile:
      - Es darf sich mit einen ständigen Wohnsitz max. nur 3 Tage vom Wohnort entfernt werden. Ausgenommen sind davon nur Aufenthalte in einem Hotel in Belarus.
      - Anträge auf einen ständigen Wohnsitz müssen jeweils Jährlich erneuert werden.
      - Kosten für Krankenversicherung (1 Jahr = 170 EUR) und Registrierungsgebühren (1 Jahr = 4 BE (entspricht nach heutigen Stand: 168 BYN)) pro Jahr.
    3. Investition in einer Staatlichen Organisation
      Mit einer Investition von min. 150.000 € in einer Staatlichen Organisation besteht ebenfalls ein Anspruch auf einer Dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung und entsprechend dessen einem Aufenthalt in Belarus. Mankos bei dieser Art und Weise wird zum einen bei den meisten der Fall sein, dass nicht jeder mal eben über eine solche Summe verfügt und zum anderen, dass nicht in jede x-beliebige Organisation investiert werden kann.

      Vorteile:
      - Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung mit welcher einem quasi alle Tore, wie Belarussen*innen mit einen belarussischen Pass, geöffnet werden.
      - Arbeiten sind mit einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung sowohl in Firmen, Unternehmen oder selbst gar in einer Selbstständigkeit möglich.
      - Jährliche Verzinsung über de investierte Summe der jeweiligen Bank der Organisation.

      Nachteile:
      - Mit 150.000 € liegt die Investitionssumme in einem Bereich welcher sich nicht ein jeder leisten kann.
      - Die Investition ist nicht in jedem Staatlichen Unternehmen möglich.

    Weiterführende Links zum Thema

    Gruss,
    Andreas

  • Auf Ihrer Webseite steht, dass ein Immobilienerwerb nicht mehr zum Aufenthalt berechtigt:

    Der Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung durch ein Immobilienerwerb wurden vor Jahren abgeschafft, so dass allein durch ein Erwerb einer Immobilie kein Anspruch mehr auf eine Aufenthaltsgenehmigung besteht.

    In dem Fall ist ein Auswandern nach Belarus nahezu unmöglich geworden.


    Die Option für die Reichen (150.000 Euro) steht mir leider nicht zur Verfügung. Außerdem kenne ich niemanden in Belarus und würde auch keine Ehe schließen, nur alleine weil ich eine Aufenthaltsgenehmigung brauche.


    Hat sich Weißrussland tatsächlich so abgeschottet? Gibt es keine Möglichkeiten für Normalsterbliche?


    Den Weg über einen Arbeitsvertrag habe ich hier gefunden:

    Ausländischen Bürgern kann eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Belarus erteilt werden,

    • wenn sie nach Belarus gekommen sind, um eine Ausbildung zu erhalten;
    • wenn sie nach Belarus gekommen sind, um im Rahmen eines Arbeitsvertrags auf der Grundlage einer Arbeitsgenehmigung zu arbeiten.

      Die Genehmigung wird für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr erteilt und kann um den gleichen Zeitraum verlängert werden. Handelt es sich bei den ausländischen Bürgern um hochqualifizierte Arbeitskräfte, so wird eine befristete Aufenthaltserlaubnis für bis zu zwei Jahren mit der Möglichkeit einer Verlängerung erteilt.
    • wenn sie eine Immobilie in Belarus erworben haben.


    Gruß,

    Togrim

  • In dem Fall ist ein Auswandern nach Belarus nahezu unmöglich geworden.

    Nein, dass ist so leider nicht korrekt. Doch dazu im späteren beim letzten Zitat mehr.

    Die Option für die Reichen (150.000 Euro) steht mir leider nicht zur Verfügung.

    Das ergeht sicher vielen anderen auch so.

    Außerdem kenne ich niemanden in Belarus und würde auch keine Ehe schließen, nur alleine weil ich eine Aufenthaltsgenehmigung brauche.

    Eine Ehe zu schließen "nur" um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen würde ich ebenfalls nicht tun und sogar vor fiktiven Ehen abraten. Denn eines gleichen wird hier schon nachgegangen und kann ernsthafte Konsequenzen mit sich ziehen. Wenn eine Ehe, dann sollte diese, wie üblich mit und aus Liebe geschlossen werden, jedoch aber nicht für etwaige Dokumente.

    Gibt es keine Möglichkeiten für Normalsterbliche?

    Wie schon zuvor erwähnt, gibt es abseits der bisher genannten Möglichkeiten noch die Möglichkeit eine Immobilie zu erwerben. Dazu stehen letztlich zwei Optionen bereit:

    1. Erwerb einer Immobilie mit Dauervisum
    2. Erwerb einer Immobilie mit ständigen Wohnsitz

    Unterscheiden tun sich die beiden in dem, dass beim zweiten (Immobilienerwerb mit ständigen Wohnsitz) nach 5 Jahren die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden kann. Diese Option steht einem, wie unter Punkt 1, dem Immobilienerwerb mit Dauervisum nicht zur Verfügung. Allerdings darf man sich dabei nicht länger als 3 Tage vom Wohnort aufhalten. Zwar wird dies nicht so streng kontrolliert, aber verlassen würde ich mich darauf nicht! Bei ersteren, dem Immobilienerwerb mit Dauervisum, darf man sich natürlich genauso wie bei der zweiten Option dauerhaft in Belarus aufhalten und / oder auch genauso das Land verlassen. Nachteil dabei ist jedoch, dass man damit nach 5 Jahren keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen kann.


    Bzgl. eines Immobilienerwerbs kann dieses ein x-beliebiges Haus oder Wohnung sein. Vorausgesetzt ist nur, dass das Haus oder die Wohnung auch Tatsächlich bewohnbar ist und es sich dabei nicht um z.B. ein Grundstück mit einer Scheune handelt. Kurzum muss es also bewohnbar sein und, in Falle von Punkt 2, muss man sich dort auch wirklich dauerhaft aufhalten.

    Weiterführende Links zum Thema

    Gruss,
    Andreas

  • Hm, nun herrscht die maximale Verwirrung.


    Zum Einen schreiben Sie auf Ihrer Webseite, dass ein Immobilienerwerb zu keinem Aufenthalt berechtigt (siehe das Zitat in meinem vorherigen Kommentar) und zum Anderen schreiben Sie im Forum, dass ein Immobilienerwerb doch zum Aufenthalt berechtigt. Wie ist denn nun die Situation?


    Benötigt man für den Erwerb von einer Immobilie ein Dauervisum oder kann man durch eine Immobilie ein Dauervisum beantragen?


    Die Information, dass man eine Arbeitsgenehmigung beantragen kann, habe ich auf mehreren Webseiten gefunden. Durch die Arbeitsgenehmigung + Arbeitsvertrag könne man dann eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.


    Mit verwirretem Gruß,

    Togrim

  • Hm, nun herrscht die maximale Verwirrung.


    Zum Einen schreiben Sie auf Ihrer Webseite, dass ein Immobilienerwerb zu keinem Aufenthalt berechtigt (siehe das Zitat in meinem vorherigen Kommentar) und zum Anderen schreiben Sie im Forum, dass ein Immobilienerwerb doch zum Aufenthalt berechtigt. Wie ist denn nun die Situation?

    Entschuldigen Sie die Verwirrung, doch, so wie es auf unseren Seiten geschrieben steht, besteht durch den Immobilienerwerb alleine kein Anrecht auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung. Dies bedeutet aber nicht, dass sie sich mit einen Immobilienerwerb in Belarus aufhalten dürfen. Dies kann, wie bereits genannt, durch ein Dauervisum oder aber auch durch einen ständigen Wohnsitz in Belarus sein. Durch letzteres, dem ständigen Wohnsitz, können sie nach 5 Jahren eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen, aber nicht direkt bzw. sofort und nur durch den Immobilienerwerb.

    Benötigt man für den Erwerb von einer Immobilie ein Dauervisum oder kann man durch eine Immobilie ein Dauervisum beantragen?

    Für den Erwerb einer Immobilie benötigen sie Aufgrund der Möglichkeit Belarus Visafrei zu besuchen noch nicht einmal irgendein Visum, sondern können ohne eines gleichen einreisen und eine Immobilie erwerben. Die Voraussetzung(en) sowie einzelne Vorgehensweisen für einen Immobilienerwerb werden ihnen u.a. unter Immobilienerwerb sowie Hilfe beim auswandern näher erläutert.

    Die Information, dass man eine Arbeitsgenehmigung beantragen kann, habe ich auf mehreren Webseiten gefunden. Durch die Arbeitsgenehmigung + Arbeitsvertrag könne man dann eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

    Eine Arbeitsgenehmigung ist im Falle eines Immobilienbesitzes mit ständigen Wohnsitz nicht erforderlich, da sie mit einen ständigen Wohnsitz auch ohne eine Arbeitserlaubnis eine Berufliche Tätigkeit ausüben dürfen und können. Dem weiteren, dass jemand mit Arbeitserlaubnis und einen Arbeitsvertrag eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragen kann, halte ich nicht nur für ein Gerücht, sondern würde dieses gar widersprechen. Denn um eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten gibt es nur nachfolgende Möglichkeiten:

    • Eheschließung
    • Investition in einer Staatlichen Organisation
    • 5 Jahren mit einen ständigen Wohnsitz

    Andere Möglichkeiten bestehen für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung definitiv nicht!


    Gruss,
    Andreas

  • Achso, danke Belarus.Andreas. Ich glaube, dass ich die Angelegenheit mit der Immobilie jetzt verstanden habe.


    1. Man kann also ein kurzzeitiges Visum beantragen oder ggf. visafrei nach Belarus reisen.
    2. Dann kann man dort eine Immobilie kaufen.
    3. Sobald man die Immobilie hat, kann man einen ständigen Wohnsitz in Belarus beantragen.
    4. Wenn man 5 Jahre im Land gewohnt hat, kann man eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
    5. Wenn man die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung hat, kann man theoretisch die Immobilie wieder verkaufen und trotzdem noch im Land bleiben.

    Bezüglich dem Weg über einen Arbeitsvertrag habe ich nun auch etwas herausfinden können. Hierzu hat das Konsulat in München geschrieben, dass es scheinbar möglich ist, ein Arbeitsvisum zu beantragen.

    Ach ist das schwierig.


    1. Also, dann würde ich in dem Fall eine Reise nach Minsk machen müssen und dort mit einem Übersetzer eine Arbeitserlaubnis beantragen.
    2. Wenn ich die Arbeitserlaubnis habe, dann kann ich ein Arbeitsvisum beantragen.
    3. Wenn ich ein Arbeitsvisum habe, dann kann ich mich um eine Stelle bewerben.
    4. Wenn ich eine Stelle habe und dort einige Zeit gearbeitet habe, sodass ich einschätzen kann, ob mein Arbeitsplatz sicher ist, dann kann ich irgendwo in der Umgebung eine Immobilie erwerben.
    5. Wenn ich die Immobilie habe, dann kann ich den Weg über den ständigen Wohnsitz gehen.
  • Achso, danke Belarus.Andreas

    Dafür nichts zu danken und wie immer gerne geschehen;)

    Dazu im folgenden ...

    1.) Ja, dass ist durchaus möglich und haben schon andere vor ihnen getan.

    2.) Auch das haben schon andere vor ihnen getan und eine Immobilie, u.a. mit dem unter "Hilfe beim auswandern" schnell (binnen 2-3 Tagen) durch bestehende Kontakte erworben.

    3.) Das ist korrekt.

    4.) Auch das ist korrekt.

    5.) Nein, denn es muss weiterhin ein Wohnsitz in Belarus bestehen bleiben. Welchen sie dann wählen bleibt dann ihnen überlassen.

    Bezüglich dem Weg über einen Arbeitsvertrag habe ich nun auch etwas herausfinden können. Hierzu hat das Konsulat in München geschrieben, dass es scheinbar möglich ist, ein Arbeitsvisum zu beantragen.

    Wenn sie in Belarus eine Immobilie erwerben können und dürfen sie überall arbeiten wo sie wollen und angenommen werden. Dafür muss aber natürlich auch eine Unterkunft bestehen, denn um arbeiten zu können brauchen sie auch ein Dach über den Kopf - oder (anders gesagt) - wie könnten sie irgendwo auf der Welt ohne einen Dach über den Kopf arbeiten?

    Ach ist das schwierig.

    1.) Also, dann würde ich in dem Fall eine Reise nach Minsk machen müssen und dort mit einem Übersetzer eine Arbeitserlaubnis beantragen.
    2.) Wenn ich die Arbeitserlaubnis habe, dann kann ich ein Arbeitsvisum beantragen.
    3.) Wenn ich ein Arbeitsvisum habe, dann kann ich mich um eine Stelle bewerben.
    4.) Wenn ich eine Stelle habe und dort einige Zeit gearbeitet habe, sodass ich einschätzen kann, ob mein Arbeitsplatz sicher ist, dann kann ich irgendwo in der Umgebung eine Immobilie erwerben.
    5.) Wenn ich die Immobilie habe, dann kann ich den Weg über den ständigen Wohnsitz gehen.

    1.) Ja und Nein, denn wie bereits zuvor genannt werden sie sicherlich ein Dach über den Kopf gebrauchen (müssen) um überhaupt arbeiten zu können. Mit anderen Worten gesagt werden sie sicher nicht hinter dem bekannten dritten Baum rechts leben und arbeiten wollen. Entsprechend dessen werden sie um eine Unterkunft nicht drum herum kommen (können). Eine gemietete Wohnung würde an ihrer Stelle nicht in Frage kommen, da sie für einen (ständigen) Aufenthalt in Belarus eine eigene Immobilie (Haus oder Wohnung) benötigen.

    2.) Wenn sie eine Arbeitsstelle und einen entsprechenden Vertrag mit dem Arbeitgeber haben, dann würden sie auch ein Arbeitsvisum erhalten. Das Problem ist nur wo sie dann wohnen werden?!

    3.) Nein, ein Arbeitsvisum wird erst mit einen vorhandenen Arbeitsvertrag ausgestellt.

    4.) Hier wurde das Problem erkannt... Zum einen wie können sie irgendwo arbeiten ohne eine Unterkunft (eigenes Haus oder Wohnung) zu haben? Zum weiteren wie würden sie der Arbeit nachgehen können? Und zum letzteren würden sie damit kein Arbeitsvisum erhalten.

    5.) Ja, dass ist korrekt.


    Letztlich empfehle ich ihnen, so wie es auch schon bereits andere getan haben, sich mit uns in Verbindung zu setzen um (nicht nur) Einzelheiten genauer zu erfahren, sondern auch, um durch Kontakte gewisse Punkte vorab (auch vor der Einreise) abwickeln zu können, so dass sie mit und nach der Einreise auf weniger Stolpersteier stolpern könnten, welches letztlich Zeit, Nerven, und den Geldbeutel schonen wird. Zu diesem Punkt bleibt mir nur zu sagen, dass wir in den letzten Monaten einige mit gleichen Wunsch zur Auswanderung erfolgreich behilflich sein konnten, uns zu kontaktieren. Dies ist natürlich vollkommen unverbindlich und kostenlos und bleibt natürlich ihnen überlassen. Natürlich steht ihnen hier die Community und auch meine Wenigkeit weiterhin hier gerne bei allen Fragen zur Verfügung - keine Frage ;)


    Gruss,
    Andreas

  • Quote

    Eine gemietete Wohnung würde an ihrer Stelle nicht in Frage kommen, da sie für einen (ständigen) Aufenthalt in Belarus eine eigene Immobilie (Haus oder Wohnung) benötigen.

    Hmm, hier haben wir noch unterschiedliche Ansätze.


    Also Ihr Vorschlag würde darin bestehen, als erstes eine Immobilie zu erwerben, um einen ständigen Aufenthaltstitel zu bekommen. Dann kann ich zwar überall arbeiten, muss aber trotzdem irgendwie täglich zum Arbeitsplatz kommen. D. h. mein noch unbekannter zukünftiger Arbeitgeber muss in einem vernünftigen Umkreis liegen.


    Mein Vorschlag würde darin bestehen, als erstes einen Arbeitsplatz zu finden. Dann kann ich temporär mit einem Arbeitsvisum im Land sein. Dafür würde ich mir eine Wohnung mieten. Wenn das bei der Arbeitsstelle klappt, dann kann ich mir später eine Immobilie kaufen.


    Der erste Arbeitsplatz ist eben noch besonders heikel: Ich kenne die weißrussischen Besonderheiten in der Elektrotechnik nicht und kann nur wenig russisch. Das ganze Land ist für mich noch relativ neu. Vielleicht verliere ich also meinen ersten Arbeitsplatz auch schon bald wieder. Wer weiß schon, wie weit es bis zum nächsten Arbeitgeber ist.


    Wie würden Sie das Problem lösen, dass die Immobilie in der Nähe vom Arbeitsplatz ist?


    Ich kann mir ja nicht 2 oder 3 Häuser kaufen.


    Gruß,

    Togrim

  • Hmm, hier haben wir noch unterschiedliche Ansätze.

    Das mag von ihrer Sicht so sein, aber da ich seit knapp 13 Jahren in Belarus wohne, spreche ich aus Erfahrung(en), von welchen u.a. auch andere ihre Vorzüge in diesem Lande profitiert haben.

    Also Ihr Vorschlag würde darin bestehen, als erstes eine Immobilie zu erwerben, um einen ständigen Aufenthaltstitel zu bekommen.

    Ja und nein. Mein Vorschlag wäre eher dem, dass sie eine Immobilie erwerben um damit eine Arbeit nachgehen zu können, aber nicht dem, dass sie damit einen Aufenthaltstitel bekommen ("Aufenthaltsgenehmigung"), denn eines gleichen erhalten sie nur unter anderen Voraussetzungen! Unterscheiden sie bitte "Aufenthalt (ständiger Wohnsitz bzw. mittels Dauervisums)" und "dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung" welches absolut zwei unterschiedliche Welten sind.

    Mein Vorschlag würde darin bestehen, als erstes einen Arbeitsplatz zu finden. Dann kann ich temporär mit einem Arbeitsvisum im Land sein.

    Gerne können sie vorab einen Arbeitsplatz suchen, aber da endet die Suche in ein Fass ohne Boden.
    Denn, wie ich bereits genannt habe, können und werden sie nicht in einen Land ohne einer Unterkunft wohnen , arbeiten und leben können.
    In diesem Punkt wird ihnen auch kein Arbeitsvisum etwas bringen, da sie schlicht weg keine Unterkunft haben - es sei denn (um es mal so zu sagen) dass sie hinter dem dritten Baum rechts leben wollen.

    Der erste Arbeitsplatz ist eben noch besonders heikel: Ich kenne die weißrussischen Besonderheiten in der Elektrotechnik nicht und kann nur wenig russisch.

    Da kann ich ihnen nur eines ans Herz legen: "Wenn sie der Sprache nicht mächtig sind (zumindest nicht etwas), dann vergessen sie es..."

    Sie können zwar auch, wie viele andere auch die ich kenne (u.a. ich auch vor 12 Jahren) auswandern und hier leben, aber das bedeutet nicht, dass sie von vorne herein hier eine Arbeitsstelle in ihrem Bereich finden (würden). Bedenken sie, dass SIE sich in einen Ausland befinden und auch SIE dementsprechend die Sprache des Berufes beherrschen müssen, aber nicht die Firma oder das Unternehmen die Heimatsprache von Ihnen.

    Das ganze Land ist für mich noch relativ neu.

    Dann kann ich nur einen Rat geben und es erst einmal kennen zu lernen. Und sei denn wenn es nur für ein paar Tage ist.

    Vielleicht verliere ich also meinen ersten Arbeitsplatz auch schon bald wieder.

    Das liegt ganz an ihnen und da wird und kann ihnen keiner eine Versicherung geben (können).

    Wie würden Sie das Problem lösen, dass die Immobilie in der Nähe vom Arbeitsplatz ist?

    Das wichtigste ist ein Startskarpital (für Grund und Boden), denn ohne dem sind sie im JEDEM Land aufgeschmissen. Der Arbeitsplatz ist natürlich, insofern sie nicht über ausreichendes Startskapital verfügen auch wichtig, nur können sie OHNE eine(m) Haus oder Wohnung bzw. einer geschlossenen Ehe (mit u.a. Haus oder Wohnung) keinen Fuss fassen (können).

    Ich kann mir ja nicht 2 oder 3 Häuser kaufen.

    Müssen sie auch nicht, denn ..

    • Entweder sie erwerben in einer Region und suchen dort, oder
    • Sie finden und werden dort nach einer Unterkunft (Wohnung / Haus) suchen.

    Gruss,
    Andreas

  • Tut mir Leid. Die rechtliche Sachlage bezüglich den Titeln und Erfordernissen bereiten mir noch Schwierigkeiten.

    Quote from Belarus.Andreas
    Quote from Togrim

    Dafür würde ich mir eine Wohnung mieten.

    Denn, wie ich bereits genannt habe, können und werden sie nicht in einen Land ohne einer Unterkunft wohnen , arbeiten und leben können.

    In diesem Punkt wird ihnen auch kein Arbeitsvisum etwas bringen, da sie schlicht weg keine Unterkunft haben - es sei denn (um es mal so zu sagen) dass sie hinter dem dritten Baum rechts leben wollen.

    Ja, das haben Sie tatsächlich schon gesagt und aus meiner Sicht hat es bereits beim ersten Mal keinen Sinn ergeben. Entweder wissen Sie etwas, was ich nicht weiß, oder ich weiß etwas, was Sie nicht wissen. Aber aus irgendeinem Grund haben wir hier noch unterschiedliche Auffassungen.


    Warum hat man mit einer gemieteten Wohnung keine Unterkunft? Darf man mit einem Arbeitsvisum keine Wohnung mieten? Darf man wenigstens ein Hotelzimmer mieten? Das müsste doch möglich sein. Oder braucht man bereits für das Erhalten vom Arbeitsvisum eine eigene Immobilie?


    Quote from Belarus.Andreas

    Mein Vorschlag wäre ..., dass sie eine Immobilie erwerben ..., aber nicht dem, dass sie damit einen Aufenthaltstitel bekommen ("Aufenthaltsgenehmigung"), denn eines gleichen erhalten sie nur unter anderen Voraussetzungen! Unterscheiden sie bitte "Aufenthalt (ständiger Wohnsitz bzw. mittels Dauervisums)" und "dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung" welches absolut zwei unterschiedliche Welten sind.

    Entschuldigung, dann habe ich das schlecht formuliert. Soweit ich das verstanden habe, berechtigt eine Immobilie einen ständigen Wohnsitz zu beantragen. Ein "ständiger Wohnsitz" ist ein Titel, welcher automatisch zu einem 1-jährigen Aufenthalt berechtigt. Dieser Titel kann verlängert werden.


    Aber es gibt einen weiteren Titel mit der Bezeichnung "dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung". Dieser andere Titel erfordert andere Bedingungen. Ist es so korrekt?

    Quote from Belarus.Andreas

    Da kann ich ihnen nur eines ans Herz legen: "Wenn sie der Sprache nicht mächtig sind (zumindest nicht etwas), dann vergessen sie es..."

    Sie können zwar auch, wie viele andere auch die ich kenne (u.a. ich auch vor 12 Jahren) auswandern und hier leben, aber das bedeutet nicht, dass sie von vorne herein hier eine Arbeitsstelle in ihrem Bereich finden (würden). Bedenken sie, dass SIE sich in einen Ausland befinden und auch SIE dementsprechend die Sprache des Berufes beherrschen müssen, aber nicht die Firma oder das Unternehmen die Heimatsprache von Ihnen.

    Ich lerne zwar Russisch, aber das ist ein Prozess, welcher Zeit braucht. Ich habe bei 0 angefangen und mit der Zeit ist es besser geworden. Es reicht momentan ganz sicher noch nicht, um ein Fachgespräch in meinem Beruf zu führen, denn mir fehlen vor Allem die ganzen Fachbegriffe. Aber auch meine Grundlagen sind definitiv noch verbesserungswürdig.


    Aber was soll ich in meiner Situation tun? Muss ich nicht irgendwann irgendwie anfangen ins Land zu kommen, Fuß zu fassen und mich in der einen oder anderen Form in die neue Gesellschaft integrieren?


    Also ich kann schon noch eine Weile in Deutschland Russisch lernen und noch ein bisschen zusehen wie unser Land weiter vor die Hunde geht. Dann wird mein Russisch ein bisschen besser.


    Wäre es denn mit einer Immobilie möglich, in Weißrussland zu leben und dort russisch zu lernen, ohne zu arbeiten? Ist Arbeit nicht vorgeschrieben für Ausländer wie mich?

  • Entweder wissen Sie etwas, was ich nicht weiß, oder ich weiß etwas, was Sie nicht wissen. Aber aus irgendeinem Grund haben wir hier noch unterschiedliche Auffassungen.

    Aufgrund dessen, dass ich bereits seit 2013 in Belarus lebe, viele Kontakte zu Behörden, Einrichtungen, etc. und Freunde habe, denke ich, dass ich in diesem Punkt, ohne mich dabei hervor zu heben, mehr weiß und auch wissen müsste als jemand der (noch nicht) in Belarus wohnt. Und genau diese Erfahrung(en), Kontakte, etc. gebe ich hier in diesen Projekt anderen weiter und verhelfe Menschen wie sie und bereits vielen anderen zuvor.

    Warum hat man mit einer gemieteten Wohnung keine Unterkunft? Darf man mit einem Arbeitsvisum keine Wohnung mieten?

    Mit einer gemieteten Wohnung haben sie natürlich eine Unterkunft, jedoch haben sie keine Möglichkeit sich dort zu registrieren, da sie nicht Einheimisch oder der Besitzer der Wohnung sind.

    Soweit ich das verstanden habe, berechtigt eine Immobilie einen ständigen Wohnsitz zu beantragen. Ein "ständiger Wohnsitz" ist ein Titel, welcher automatisch zu einem 1-jährigen Aufenthalt berechtigt. Dieser Titel kann verlängert werden.


    Aber es gibt einen weiteren Titel mit der Bezeichnung "dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung". Dieser andere Titel erfordert andere Bedingungen. Ist es so korrekt?

    Das ist vollkommen korrekt. Denn ein "ständiger Wohnsitz" und eine "dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung" sind zwei verschiedene paar Schuhe. Mit ersteren können sie zwar nach 5 Jahren eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erlangen, jedoch nicht direkt und sofort eines gleichen bekommen - sprich: Sofort mit dem Immobilienerwerb.

    Ich lerne zwar Russisch, aber das ist ein Prozess, welcher Zeit braucht. Ich habe bei 0 angefangen und mit der Zeit ist es besser geworden. Es reicht momentan ganz sicher noch nicht, um ein Fachgespräch in meinem Beruf zu führen, denn mir fehlen vor Allem die ganzen Fachbegriffe. Aber auch meine Grundlagen sind definitiv noch verbesserungswürdig.

    Glauben sie mir, dass ich im Jahre 2013 ins kalte Wasser gesprungen bin und ohne jegliche Sprachkenntnisse nach Belarus ausgewandert bin. Mag man vielleicht nicht glauben, aber ist in der Tat so gewesen und dafür gibt es hier genügend Freunde und Bekannte die eines gleichen bezeugen könnten. Mein Vorstellungsgespräch in der Position als Manager für den Außenhandel für den Export von Pilzen und Beeren nach Deutschland sagte ich dem Direktor ähnliche Worte wie sie denken: "Ich kann zwar deutsch, aber wie kann ich ihnen das auf russisch weiter vermitteln?". Seine Antwort war schlicht und einfach und werde ich in meinen Leben nie vergessen: "Andreas, ein Satz mit sieben Worten und sechs davon sind Mat (Schimpfwörter) und alles wird verstanden" - Kein Witz, sondern in der Tat genau so gewesen. Natürlich kann und wird eines gleichen nicht in jedem Betrieb so verlaufen und kommt auch auf den Direktor an, so dass dieses auch nur nebenbei daher gesagt sei.

    Also ich kann schon noch eine Weile in Deutschland Russisch lernen und noch ein bisschen zusehen wie unser Land weiter vor die Hunde geht. Dann wird mein Russisch ein bisschen besser.

    Wie oben bereits genannt können sie dies natürlich tun um die Grundlagen für Gespräche in Belarus zu lernen. Allerdings ist eine gelernte russische Sprache in Deutschland nicht mit dem hier gesprochenen zu vergleichen. Zwar wird man sie hier natürlich verstehen, doch wenn sie dann erst einmal hier sind, werden sie bemerken, dass es nicht das gleiche ist wie eine Sprachschule, Sprachunterricht, Online-Sprachkurs, etc. Damit will ich ihnen nun aber auch nicht verunsichern, denn wie bereits genannt, werden sie mit in Deutschland gelernten russisch durchaus verstanden werden. Lediglich werden sich die so genannten i-Tüpfelchen dabei heraus geben, welche eben nicht so sind als würde man die Sprache direkt vor Ort lernen.

    Aber was soll ich in meiner Situation tun?

    Ich würde ihnen zu folgenden im kurzen genannten Schritten raten:

    1. Suche nach einer Immobilie
    2. Auswanderung nach Belarus
    3. Suche nach einer Arbeitsstelle

    Wäre es denn mit einer Immobilie möglich, in Weißrussland zu leben und dort russisch zu lernen, ohne zu arbeiten? Ist Arbeit nicht vorgeschrieben für Ausländer wie mich?

    Wie bereits genannt bin ich selbst ohne jegliche Sprachkenntnisse nach Belarus ausgewandert. Anfangs ist / war dies natürlich nicht einfach, aber wo bekanntlich ein Wille ist, da ist auch ein Weg. So sah ich z.B. täglich die Nachrichten, Talkshows und Filme im TV, sprach mit Nachbarn, in wahrsten Sinne des Wortes, mit Kopf, Händen und Füssen und ging in Geschäften mit jeglicher Fantasie um auszudrücken was ich eigentlich will. Hier ein paar Beispiele:

    • Tankstelle
      Ich wollte Zigaretten kaufen, wusste aber nicht welche und zeigte mit Fingern vor dem Mund das ich rauchen wollte und anschließend auf eine Packung Zigaretten. So weit so gut, doch wie sollte ich sie anzünden und da ich zu der Zeit nicht wusste wie Feuerzeug oder Streichhölzer auf russisch hießen tat ich einfach so als hätte ich ein Streichholz in der Hand mit den Geräusch "zig zig" und die Verkäuferin lag mir Streichhölzer samt der russ. Sprache Spitschki (russ. Спички) und ein Feuerzeug Zajigalka (russ. Зажигалка) hin.
    • Geschäft für Werkzeuge
      Bis Dato kannte ich nur Worte wie z.B. Ich brauche (russ. Мне нужно) und ging in einen Werkzeugladen um eine Bohrmaschine zu kaufen. Aber wie? So sagte ich zum Verkäufer: "Ich brauche Drrrrr" und tat so als würde ich mit meinen Händen ein Loch bohren wollen. Er zeigte mir dann Händisch das er mich verstanden hat und zeigte dann anschließend mit seiner Hand so viel wie komm mit und dann auf das Regal mit Bohrmaschinen. Mein Daumen nach oben verstand er dann in so weit das alles korrekt ist und zeigte mir zudem auch gleich ein gutes Modell (welches im übrigen immer noch bei mir ist).
    • Mode
      Eine Auswanderung und eine Frau der man etwas schenken möchte, welches man in einen Modegeschäft gesehen hat. So weit so gut. Rein gehen, ansehen und wie blöd da stehen, wenn das Kleid nicht in der Größe wie gewünscht dort hängt. Aber wie nun danach fragen? Mit Kopf, Fuss und Händen machte ich mich dann verständlich, dass ich das Kleid für meine Frau eine Nummer größer haben wollte. Dies wurde auch so weit verstanden und sie gab es mir samt der russ. Übersetzung (russ. размер; gesprochen: Rasmer).

    Was ich damit sagen will ist letztlich nicht mehr als das, dass ein jener der nach Belarus auswandern möchte, auch ohne Sprachkenntnisse auskommen kann. Man muss nur ausreichend Fantasien haben um sich Bemerkbar zu machen. Und so lernt man von Tag zu Tag jeden Tag etwas neues und somit auch die Sprache wie sie im eigenen Land auch gesprochen wird. Genau dies war aus meiner Sicht damals wichtiger als vorab einen Sprachkurs zu machen. Allerdings und das sei ausdrücklich dazu gesagt ist, dass man ohne solch Fantasien und den Mut dazu nicht einfach so in ein fremdes Land gehen bzw. gar auswandern sollte. Mein Beispiel bezog sich lediglich auf meine Persönlichkeit wie es mit mir vergangen ist. Dies bedeutet aber nicht, dass dies bei jedem genauso verlaufen wird / muss!


    Gruss,
    Andreas